Auslandsreisekrankenversicherung ERV AG
Unser besonderes Highlight:
Medizinisch sinnvoller Krankenrücktransport!
Das bedeutet, die Kosten für den Rücktransport in ein Krankenhaus am Wohnort werden nicht nur bei medizinischer Notwendigkeit übernommen, sondern darüber hinaus auch, wenn der Transport medizinisch sinnvoll ist. Sie entscheiden selber, ob Sie nach Hause möchten. Die Kosten für den Rücktransport werden auch bei Reisen in Deutschland übernommen.

- Mit der Reisekrankenversicherung der ERV reisen Sie "gut" krankenversichert ins Ausland.
Im Falle einer akuten Krankheit oder eines Unfalles im Ausland erstattet die ERV u.a. die Kosten für:
- stationäre und ambulante Heilbehandlung
- unfallbedingte Such-, Rettungs- und Bergungskosten bis 10.000 Euro
- Rückholung von Kindern
- Besuch von Angehörigen
- Hilfe im Todesfall (Überführungskosten)
Die Reisekranken-Versicherung bietet Ihnen rund um die Uhr umfassende medizinische Notfall-Hilfe. Sie gilt auch für Geschäftsreisende.
Kinder sind in der Familienversicherung bis einschließlich 25 Jahre mitversichert.
Die Reisekranken-Versicherung gilt ein ganzes Jahr. Versichert sind alle Reisen (weltweit) bis zu 45 Tage je Reise. Das Ganze schon ab 11,50 Euro pro Jahr.
| Art | ohne SB* | mit SB* |
|---|---|---|
| Einzelversicherung bis 64 Jahre | 15,-- EUR | 11,50 EUR |
| Einzelversicherung ab 65 Jahre | 59,-- EUR | 39,-- EUR |
| Familie / Paar** bis 64 Jahre | 29,-- EUR | 21,-- EUR |
| Familie / Paar** ab 65 Jahre | 99,-- EUR | 69,-- EUR |
*Selbstbeteiligung: Bei Tarifen mit Selbstbeteiligung trägt die versicherte Person bei Heilbehandlungskosten im Ausland eine Selbstbeteiligung in Höhe von 100,- je Versicherungsfall.
** Als Familie gelten maximal zwei Erwachsene (Paar) in häuslicher Gemeinschaft sowie ggf. deren Kind(er) bis einschließlich 25 Jahren.
