Private Haftpflichtversicherung

- Ein Missgeschick ist schnell passiert - da ist es gut, wenn Sie haftpflichtversichert sind.
Wenn Sie einem anderen einen Schaden zufügen, müssen Sie dafür geradestehen. In unbegrenzter Höhe und mit Ihrem gesamten Vermögen. Vielleicht ein Leben lang. Der Gesetzgeber hat es deutlich formuliert: „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet“ (§ 823 Abs. l des Bürgerlichen Gesetzbuches).
Wie schnell es gehen kann, weiß jedeR: Man überquert mit dem Fahrrad unachtsam die Straße und verursacht einen schweren Verkehrsunfall; ein Passant stürzt bei Glatteis auf dem nicht gestreuten Gehweg vor Ihrer Haustür; oder Sie vergessen ganz einfach, Ihr Badewasser abzustellen, und schon tropft‘s beim Nachbarn von der Decke.
Die Privathaftpflicht ist eine der wichtigsten Versicherungen. Nicht nur wegen der zerbrochenen Vase, die Sie noch selbst ersetzen könnten, sondern auf Grund der hohen Kosten, wie etwa lebenslange Rentenzahlungen bei Personenschäden. Eine Haftpflichtversicherung der DA Direkt schützt Sie vor den finanziellen Folgen eines Missgeschicks.
Was wir für Sie tun:
Unsere Haftpflichtversicherung sorgt dafür, dass Schäden, die Sie verursacht haben, schnell und unbürokratisch reguliert werden. Außerdem schützen wir Sie vor unberechtigten Forderungen und gehen - wenn es sein muß - sogar auf unsere Kosten für Sie vor Gericht. Wichtig: Neben der Privathaftpflicht bieten wir Ihnen zusätzlich Haftpflichtversicherungen an, mit denen Sie sich auch gegen spezielle Risiken voll und ganz absichern, z. B. als Tierhalter, als Besitzer eines Öltanks bzw. Mehrfamilienhauses.
Der Versicherungsschutz gilt auch im Urlaub bzw. im Ausland, wenn Sie oder ein Familienmitglied sich dort nicht länger als ein Jahr aufhalten.
Zusätzlicher Schutz: Forderungsausfalldeckung
Sie wurden geschädigt, doch der Verursacher ist nicht versichert und hat auch kein ausreichendes Privatvermögen, um Schadenersatz zu leisten - mit der Forderungsausfalldeckung sind Sie gegen derartige Risiken abgesichert.
Die DA Direkt zahlt beispielsweise
- Schmerzensgeld
- Verdienstausfall
- oder sogar eine lebenslange Rente
Voraussetzung Voraussetzung für diese Leistung ist, dass Sie zur Durchsetzung Ihrer Forderung alle notwendigen Rechtsmittel ausgeschöpft haben. Die maximale Deckungssumme je Versicherungsfall beträgt 1 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden ab einem Mindestschaden von 3.000 Euro. Der Versicherungsschutz der Forderungsausfalldeckung beginnt nach Ablauf einer Wartezeit von drei Monaten nach Versicherungsbeginn.
Leistungs-Extras ohne Extra-Beitrag
- Schutz bei Auslandsaufenthalten
- Versicherungsschutz bei vermieteten Einliegerwohnungen
- Kautionsleistung bei Schäden im Ausland
