Nutzen Sie die Kombination aus staatlichen Zulagen und Steuerförderung zum Aufstocken der Rente. Die Öko-Riester-Rente empfiehlt sich besonders für förderberechtigte Eltern mit Kindern. Wir beraten Sie gerne zur Förderberechtigung und weiteren Vorteilen. Die späteren Rentenauszahlungen sind individuell zu versteuern.
Sie möchten Ihre gesetzliche Rente oder Beamtenpension mit staatlicher Förderung sowie konsequenter und strenger nachhaltiger Geldanlage aufstocken? Ihnen ist es wichtig, dass der Versicherer sowohl selbst als Unternehmen als auch bei der Kapitalanlage äußerst strenge, nachprüfbare und zertifizierte Kriterien einhält? Sie erwarten attraktive Garantierenten, weniger ausschlaggebend ist für Sie eine hohe Überschussprognose? Dann ist die Riester-Rente von oeco capital für Sie die richtige Versicherungsform.
Die Beiträge in die Riester-Rente von Concordia oeco werden gemäß der Nachhaltigkeitsleitlinien nach sehr strengen Positiv- und Negativkriterien investiert. Die ökologischen Kapitalanlagen werden streng separiert von anderen Kapitalanlagen verwaltet. Es erfolgt keine Vermischung mit konventionellen Kapitalanlagen. Concordia oeco (früher oeco capital) ist der erste ökologische Lebensversicherer (Gründung 1995) und hat sich ausdrücklich in der Satzung zu einer sozialen und umweltfreundlichen Kapitalanlagepolitik und Unternehmensführung verpflichtet. Ökologische und ökonomische Kriterien werden miteinander verknüpft. Aufgrund der umfassenden ökologischen Ausrichtung wurde oeco capital 2013 mit dem Preis "Bester nachhaltiger ökologischer Investor" durch die Zeitschrift "portfolio institutionell" ausgezeichnet.
Die Riester-Rente ist eine private und vom Staat geförderte Rentenversicherung, die eine Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung darstellt. Der Staat fördert Ihren Rentenaufbau durch Zulagen und ggf. zusätzliche Steuervorteile. Die Förderung ist unterschiedlich, je nach Familienstand und Einkommen. Frühester Rentenbeginn ist das 62. Lebensjahr. Die Riester-Rente ist im engsten Familienkreis ohne Abzüge vererbbar. Zu Rentenbeginn kann ein Teil (max. 30 %) des angesparten Rentenkapitals in einer Summe, der überwiegende Teil als lebenslange Rente ausgezahlt werden. Die Auszahlungen ab Rentenbeginn werden komplett als zu versteuerndes Einkommen angerechnet.
Alle Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind (hierzu zählt übrigens auch die Künstlersozialkasse KSK ), Minijobber, die den vollen Rentenversicherungsbeitrag zahlen und Beamte. Ehepartner, die keinen eigenen Förderanspruch haben (z. B. Selbstständige, Mitglieder in berufsständischen Versorgungswerken, Hausfrauen/-männer) können auch einen Riestervertrag abschließen, wenn ihr Ehepartner "riestert".
Während der Vertragslaufzeit (also bis zum Beginn der Rentenzahlung) zahlen Sie regelmäßig Beiträge in Ihren Vertrag ein. Ab Rentenbeginn (frühestens mit dem vollendeten 62. Lebensjahr) erhalten Sie Ihre Riester-Rente. Bis zu 30 Prozent des angesparten Kapitals können Sie auch als Einmalzahlung beanspruchen.
Beiträge:
Basis für die Beitragsberechnung ist immer das rentenversicherungspflichtige Brutto-Jahreseinkommen des Vorjahres. Wenn 4% Ihres Vorjahres-Bruttoeinkommens als jährlicher Beitrag in eine Riester-Rente fließen, erhalten Sie die vollen Zulagen. Angenehm für Sie: die Zulagen zählen dabei wie Beitrag, Ihr tatsächlicher Aufwand verringert sich.
Zulagen:
Die staatliche Förderung besteht aus einer Grundzulage pro geförderter Person und einer Kinderzulage für jedes Kind, für das Sie Kindergeld bekommen.
Diese Zulagen reduzieren Ihren Eigenbeitrag. Die Zulagenstelle überweist die Zulagen direkt auf Ihren Vertrag.
Maximal können pro Jahr 2100 Euro (Beitrag plus Zulagen) in einen Riestervertrag eingezahlt werden.
Den Rentenbeginn können Sie zwischen dem 62. und dem 67. Lebensjahr flexibel bestimmen. Ab Rentenbeginn ist Ihnen eine lebenslange Rente garantiert. Sie wird durch die Zulagen und die bis dahin erwirtschafteten Überschüsse erhöht. Auf Wunsch können Sie sich bei Rentenbeginn bis zu 30 % des angesparten Kapitals auszahlen lassen. Im Rahmen der Wohnungsbauförderung können Sie Ihre Riester-Rente unter bestimmten Voraussetzungen auch zur Entschuldung einer selbst genutzten Immobilie nutzen.
Stirbt der Versicherte vor Rentenbeginn, kann der Ehepartner das Vertragsguthaben in seinen eigenen Vertrag einfließen lassen. Und für die Zeit während des Rentenbezugs kann eine Rentengarantiezeit vereinbart werden, innerhalb der die Rente vererbbar ist.
Steuerliche Situation während der Einzahlphase: Zusätzlich zu den Zulagen können Sie noch steuerliche Vorteile in Anspruch nehmen, da Sie den Gesamtbeitrag zu Ihrer Riester-Rente in der Steuererklärung als zusätzlichen Sonderausgabenabzug geltend machen können. Das ist besonders für Personen nützlich, die einen hohen Beitrag zahlen und einen hohen Steuersatz haben.
Steuerliche Situation während der Auszahlphase:
Ab Rentenbeginn wird die Riester-Rente voll dem steuerpflichtigen Einkommen zugerechnet. Üblicherweise ist der Steuersatz dann geringer als während des Erwerbslebens.
Das Vermögen aus den geförderten Beiträgen ist geschützt – die Riester-Rente ist Hartz IV-sicher und nicht pfändbar!
Familien mit mehreren Kindern oder mit geringem Einkommen profitieren vor allem von den hohen Zulagen und mit dem sehr guten Verhältnis zwischen Eigenbeiträgen und Zulagen. Gutverdienende nutzen den möglichen Steuervorteil.
Concordia oeco hat sich per Satzung ausdrücklich zu einer strengen menschen- und umweltfreundlichen Kapitalanlage verpflichtet. Der ökologische Beirat, besetzt mit namhaften Experten aus dem Umweltbereich, hat Nachhaltigkeitsleitlinien für die Kapitalanlage und für die Unternehmensführung der oeco capital entwickelt. Positivkriterien legen fest, was mit Ihren Beiträgen bezweckt werden sollen, Negativkriterien definieren die Ausschlüsse. Der Umweltbeirat wacht über die Leitlinien und entwickelt sie weiter. Ihre Sparbeiträge werden ausschließlich nach diesen strengen ökologischen und sozialen Kriterien investiert. Durch Ihre Beiträge werden wirtschaftliche Veränderungen, soziale Gerechtigkeit und ökologische Innovationen gefördert. Kein Kapital fließt in die Automobil-, Rüstungs- oder Atomindustrie. Firmen, die im Verdacht von Kinderarbeit oder Menschenrechtsverletzungen stehen, werden nicht unterstützt.
Die grüne Riester-Rente der Stuttgarter bietet eine überdurchschnittliche Gesamtverzinsung in Verbindung mit staatlichen Zulagen und je nach Situation zusätzlichen Steuervorteilen. Das Besondere: Ihre Sparbeiträge werden in rentable ökologische Kapitalanlagen investiert. Die hohe Finanzstärke und sehr guten Unternehmenskennzahlen der Stuttgarter Lebensversicherung bieten Ihnen Sicherheit, dass versprochene Leistungen später auch erreicht werden. Dies schafft die Stuttgarter erfolgreich seit vielen Jahren mit den bereits bestehenden Vorsorgeverträgen. Als unabhängiger Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit ist sie dabei ausschließlich ihren Kunden verpflichtet, und keinen Investoren oder Aktionären. Die Auswahl passender ökologischer Kapitalanlagen erfolgt durch das unabhängige Institut für nachhaltiges, ethisches Finanzwesen INAF e.V. Neben den ökologischen Kapitalanlagen legt die Stuttgarter außerhalb der Grünen Rente auch Kundengelder konventionell an - unter Beachtung hauseigener ethischer Mindeststandards.
Der Tarif GrüneRente Riester-Rente bietet Ihnen
Die Riester-Rente ist eine private und vom Staat geförderte Rentenversicherung, die eine Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung darstellt. Dabei leistet der Staat Zulagen zu Ihren eigenen Beiträgen und begünstigt Sie gegebenenfalls steuerlich. Die Förderung ist unterschiedlich je nach Familienstand und Einkommen.
Sie eignet sich besonders für Angestellte, Beamte sowie deren Ehepartner und sonstige Pflichtzahler in die gesetzliche Rentenversicherung,
Zu Rentenbeginn können Sie sich einmalig bis zu 30 Prozent des angesparten Kapitals auszahlen lassen. Ihre Riester-Rente bleibt Ihnen auch im Fall von Arbeitslosigkeit voll erhalten. Den Rentenbeginn bestimmen Sie innerhalb bestimmter Zeiten selbst: entweder zum frühesten Zeitpunkt mit Alter 62 oder später mit Erreichen des Alters für die gesetzliche Altersrente. Im Rahmen der Wohnungsbauförderung können Sie Ihre Riester-Rente unter bestimmten Voraussetzungen auch zur Entschuldung einer selbst genutzten Immobilie nutzen.