Der neue Zweitmarkfonds Erneuerbare Energien VIII knüpft an die erfolgreiche Fondserie der ÖKORENTA an. Das Fondskonzept ermöglicht eine breit gestreute Investition in bereits laufende regenerative Kraftwerke, insbesondere Windparks in Deutschland. Die breite Risikostreuung, die jahrelange Expertise der ÖKORENTA und die bisher solide Wertentwicklung machen die Fondsserie zu einem gefragten Anlagemodell für Erneuerbare Energien. Als Marktführerin im Zweitmarkt für Erneuerbare Energien erwirbt die Initiatorin anteilig oder auch vollständig verschiedene Windparks, die bereits in Betrieb sind.
Anleger beteiligen sich an einer Vielzahl verschiedener, individuell geprüfter Anlagen aus dem Bereich der Erneuerbaren Energien (überwiegend Windkraft) in Deutschland. Die Energieanlagen profitieren von der Vergütung des Erneuerbare Energien Gesetzes oder einer vergleichbaren gesetzlichen Regelung. Durch die Investition in zahlreiche Energieanlagen an vielen unterschiedlichen Standorten ergibt sich eine gegenüber Ein-Standort-Modellen deutlich verbesserte Risikostreuung. Mögliche Schwankungen oder Ertragsausfälle können dadurch untereinander ausgeglichen werden. Es wird nur in Anlagen investiert, für die bereits Leistungsdaten vorliegen und für die deutsche Rechtssicherheit gilt.
Die heutige Ökorenta-Gruppe hat sich aus der 1999 gegründeten ÖKORENTA AG entwickelt, die zu den Pionieren im Bereich der Nachhaltigen Kapitalanlagen gehört. Sie verfügt über ein eigenes umfassendes Bewertungssystem auf der Basis einer Datenbank aus rund 430 Energieprojekten, die in mehr als 10 Jahren aufgebaut wurde. Im Zweitmarkt für Erneuerbare Energien hat das Unternehmen eine herausragende Stellung durch fundiertes Know-how und eine ausgewiesene Expertise.
Es handelt sich um einen Alternativen Investmentfonds (AIF) nach dem Kapitalanlagegesetz, dessen wirtschaftlicher Erfolg nicht mit Sicherheit vorhergesehen werden kann. Geplante Auszahlungen können geringer als prognostiziert oder gänzlich ausfallen. Alternative Investmentfonds (AIF) sind nicht täglich handel- und/oder verfügbar. Die vorzeitige Veräußerbarkeit der Beteiligung eines Anlegers ist nur sehr eingeschränkt z.B. über sog. Zweitmarkt-Plattformen möglich, da für die Anteile an Alternativen Investmentfonds (AIF) kein einheitlich geregelter Markt existiert. Es besteht ein Risiko hinsichtlich Änderungen der gesetzlichen und/oder steuerlichen Grundlagen. Die wesentlichen Grundlagen der steuerlichen Konzeption der Alternativen Investmentfonds (AIF) sind allgemeiner Natur. Vor einer Beteiligung sollte der Anleger die konkreten Auswirkungen der Beteiligung auf seine individuelle steuerliche Situation überprüfen, es wird empfohlen, zu diesem Zweck einen Steuerberater zu konsultieren. Grundsätzlich besteht ein Risiko der Insolvenz der Vertragspartner und/oder der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Es besteht das Risiko des Totalverlusts der Einlage zzgl. Ausgabeaufschlag und evtl. zusätzlichen privaten Vermögensnachteilen.
Ausführliche Risikohinweise entnehmen Sie bitte dem Verkaufsprospekt, der alleine maßgeblich für die Entscheidung zur Anlage ist.