Wer zu Fuß, mit dem Fahrrad oder dem Auto unterwegs ist, kennt die Situation gut: ein Verkehrsteilnehmer nimmt mir die Vorfahrt, eine Unachtsamkeit führt zu einem Sach- oder schlimmer zu einem Personenschaden. Dann ist es sehr beruhigend, neben einer Haftpflichtversicherung auch eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung zu haben.
Alle Fahrzeuge der Familie zu einem Beitrag. Der optimale Versicherungsschutz im Verkehrsbereich für Sie, Ihren Lebenspartner und Ihre Kinder. Volljährige, ledige Kinder sind bis zur Aufnahme einer dauerhaften Berufstätigkeit versichert. Versicherungsschutz besteht als Eigentümer aller zugelassenen Fahrzeuge zu Lande, sowie bei jeder Form der Teilnahme am Straßenverkehr – auch als Fahrer fremder Fahrzeuge.
oder
Alle KFZ des Versicherungsnehmers zu einem Beitrag. Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer als Eigentümer aller auf ihn zugelassenen Fahrzeuge zu Lande. Bei der Teilnahme am Straßenverkehr – auch als Fahrer fremder Fahrzeuge – sind nicht nur Sie als Versicherungsnehmer, sondern auch Ihr Lebenspartner und Ihre Kinder – volljährige, ledige Kinder bis zur Aufnahme einer dauerhaften Berufstätigkeit – versichert.