Werden Sie mit dieser Investitionsmöglichkeit Teil der Bewegung für Erneuerbare Energien. Die CAV Assets GmbH erwirbt Anteile an Erneuerbaren Energien Projekten in Europa mit Schwerpunkt auf Wind- und Solarenergieprojekten in Deutschland. Zur Realisierung weiterer Investitionen wird das 16. Nachrangdarlehen aufgelegt.
Die Geschäftsführer der CAV Assets GmbH haben jahrzehntelange Erfahrung im Bereich der Erneuerbaren Energien und verfügen dadurch über einen sehr guten Marktzugang, insbesondere auch zu kleineren Projektentwicklern und Energiegenossenschaften. So ergeben sich gute Investitionsmöglichkeiten verbunden mit großer Erfahrung bei der Bewertung von Projekten. Diese Kombination ermöglicht eine ausgewogene Mischung aus Renditechancen bei guter Risikostreuung. CAV fokussiert sich eher auf kleinteiligere Zweitmarktanteile. Derzeit bestehen günstige Einkaufskonditionen bei verschiedenen bereits länger laufenden deutschen Windparks. Echte Vergangenheitswerte bieten so eine verlässliche Basis für die Beurteilung der Qualität des anzukaufenden Anteils.
Investieren Sie in das Nachrangdarlehen CAV Portfolio 16 (ab 15.000 Euro möglich) und profitieren Sie von einem breit diversifizierten Portfolio, das aktuell aus 24 Wind- und 23 Solarbeteiligungen sowie anderen Energieprojekten besteht. Die seit 2017 ausgegebenen Portfolio-Nachrangdarlehen umfassen aktuell ein Volumen von rd. 4,4 Mio. Alle bislang fälligen Zinsen und Einlagenrückzahlungen wurden termingerecht bedient. Ihre Investition unterstützt nicht nur die Umwelt, sondern bietet auch attraktive Renditechancen.
Emissionsjahr | 2024 |
Zinszahlungen gesamt | 22 % |
Verzinsung p.a. | 1. Zinslauf 4,25 % Zins p.a. 2. Zinslauf 4,25 % Zins p.a. 3. Zinslauf 4,25 % Zins p.a. 4. Zinslauf 4,25 % Zins p.a. 5. Zinslauf 5,0 % Zins p.a |
Mindestzeichnung | 15.000 Euro |
Agio | 3,0 % |
Laufzeit bis | 31. Dezember 2028 |
Partner | VCD Umwelt & Verkehr Service GmbH |
Weitere Informationen |
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Die CAV (Clean Assets and Values) Unternehmensgruppe ist als Assetmanager und Initiator für nachhaltige Kapitalanlagen seit 7 Jahren erfolgreich am Markt etabliert. Mit ihrem 25 köpfigen Team verwaltet sie ein Volumen von 85 Mio. Euro und ist in 127 Solar- und Windbeteiligungen investiert. Die Gründer der CAV verfügen insgesamt über mehr als 55 Jahre Erfahrung in der Geschäftsführung im Bereich der Erneuerbaren Energien. Neben der Suche und Investition am Zweitmarkt entwickelt die CAV-Unternehmensgruppe seit über 3 Jahren auch eigenständig Photovoltaik-Dachanlagen und Freiflächenprojekte in Deutschland und Italien. Nach erteilter Genehmigung und Herstellung der Baureife erfolgt oftmals ein Verkauf des Projektes, wobei die CAV in der Funktion des kaufmännischen Betriebsführers bleibt. Eine seit Jahren gewachsene, umfangreiche Datenbank im Bereich des Zweitmarktes, ein großes nationales und internationales Netzwerk sowie das breite Leistungsspektrum ermöglichen der CAV einen sehr detaillierten und aktuellen Marktüberblick im Bereich der Erneuerbaren Energien.
Nachrangdarlehen bieten gegenüber anderen Anlageformen gewisse Vorteile, die es zu berücksichtigen gilt:
Insgesamt bieten Nachrangdarlehen Anlegern die Möglichkeit, in innovative Projekte zu investieren, attraktive Renditen zu erzielen und gleichzeitig einen Beitrag zur Förderung nachhaltiger und zukunftsweisender Anlagemöglichkeiten zu leisten. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass mit Nachrangdarlehen auch Risiken verbunden sind, daher sollten potenzielle Anleger ihre Investitionsentscheidung sorgfältig abwägen und gegebenenfalls professionellen Rat einholen.
Warnhinweis: Der Erwerb dieser Vermögensanlagen ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.
Bei den Nachrangdarlehen mit vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre handelt es sich um eine unternehmerische Kapitalanlage, bei der der Anleger Finanzierungsverantwortung für das Unternehmen übernimmt. Mit ihr ist das Risiko des Verlustes des eingesetzten Kapitals verbunden.
Nachrangdarlehen werden nicht an einem geregelten Markt gehandelt und sind daher schwer übertragbar. Der Anleger muss damit planen, sich über die Gesamtlaufzeit nicht von seinem Nachrangdarlehen trennen zu können.
Bei den CAV Portfolio handelt es sich jeweils um ein Nachrangdarlehen mit vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre, bei dem sich der/die Anleger/-in verpflichtet, seine/ihre Ansprüche auf Zahlung der Zinsen sowie auf Rückzahlung solange und soweit nicht geltend zu machen, wie die teilweise oder vollständige Erfüllung dieser Ansprüche zu einer Überschuldung der Emittentin im Sinne des § 19 InsO oder einer Zahlungsunfähigkeit im Sinne des § 17 InsO in ihrer jeweils geltenden Fassung führen würde (vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre). Dies gilt auch für den Fall, dass Zahlungsansprüche des Anlegers für sich genommen keine Überschuldung im Sinne von § 19 InsO und keine Zahlungsunfähigkeit im Sinne von § 17 InsO begründen, aber die Summe aller Ansprüche gegen die Emittentin eine Überschuldung im Sinne von § 19 InsO oder eine Zahlungsunfähigkeit im Sinne von § 17 InsO begründen würde. Der/die Anleger/-in tritt in einem etwaigen Insolvenzverfahren über das Vermögen der Emittentin sowie im Falle der Liquidation der Emittentin hiermit gemäß §§ 19 Abs. 2 Satz 2, 39 Abs. 2 InsO mit seinen/ihren Ansprüchen auf Zahlung der Zinsen sowie auf Rückzahlung im Rang hinter die Forderungen im Sinne des § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO zurück. In einer Insolvenz ist der/die Anleger/-in nachrangiger Insolvenzgläubiger/- in.
Die Zahlungsansprüche aus dem Nachrangdarlehen können aufgrund der vorinsolvenzlichen Durchsetzungssperre bereits vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens dauerhaft nicht durchsetzbar sein und der Ausschluss dieser Ansprüche kann dauerhaft und für unbegrenzte Zeit wirken. Der/Die Anleger/-in sollte stets einen Teil- oder gar Totalverlust seines/ihres Anlagebetrags einschließlich etwaiger Zinsverpflichtungen, die aufgrund einer Fremdfinanzierung des Anlagebetrags zu leisten sind, wirtschaftlich verkraften können.
Wirtschaftliche Entwicklung
Die Emittentin weist zum 31. Dezember 2022 einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von ca. Euro 123.392 auf. Im Geschäftsjahr 2022 wurde ein Jahresüberschuss in Höhe von 2.867,38 Euro erzielt. Sollte der Fehlbetrag nicht beseitigt werden ist dieser von den Nachrangdarlehen zu tragen, was zu einem (Teil-) Verlust des eingesetzten Kapitals der Anleger führen würde.
Verlauf Geschäftsjahr 2023
Die CAV Assets GmbH hat ausweislich der betriebswirtschaftlichen Auswertung der laufenden Buchhaltung im Geschäftsjahr 2023 Zinseinnahmen sowie Veräußerungsgewinne in Höhe von ca. Euro 824.596 und neutrale Erträge in Höhe von ca. Euro 118 generiert. Dem standen Zinsaufwendungen in Höhe von ca. Euro 134.116, betriebliche Aufwendungen in Höhe von ca. Euro 51.985 und neutrale Aufwendungen in Höhe von ca. Euro 627 gegenüber. Hieraus resultiert ein Geschäftsergebnis in Höhe von ca. Euro 637.987. Aufgrund dessen geht die Emittentin davon aus, dass der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag aus dem Geschäftsjahr 2022 in Höhe von ca. Euro 123.392 mit dem Jahresabschluss 2023 vollständig aufgeholt werden kann.
Nach aktueller Einschätzung der Emittentin des Geschäftsjahres 2023 wird die Emittentin nachhaltige Erträge aus erworbenen Beteiligungen vereinnahmt haben, welche die Vorjahreswerte übersteigen. Die Emittentin erwartet zudem in den Geschäftsjahren 2023 und 2024 hohe Rückflüsse aus erworbenen Beteiligungen an Windparks aufgrund von Veräußerungen der Parks. In einem Fall wurde ein Windpark bereits verkauft. In einem zweiten Fall hat die Gesellschafterversammlung dem Verkauf des Windparks bereits zugestimmt.
Diese Information enthält nicht alle Angaben, die für eine Anlageentscheidung notwendig sind. Grundlage für eine Zeichnung sind ausschließlich die Informationen Nr. 20 zu den Nachrangdarlehen Portfolio I bis XVI einschließlich des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2022, der Zeichnungsschein sowie die Bedingungen mit den dort beschriebenen Chancen und Risiken, die kostenfrei bei der CAV Assets GmbH bezogen werden können.