Der Abschluss des Tarifs PROTRIP muss vor der Ausreise aus Deutschland erfolgen. Versicherungsbeginn ist der Ausreisetag aus Deutschland. Die Versicherungszeit muss den gesamten Auslandsaufenthalt umfassen, Kombinationen mit bereits bestehenden Auslandsreisekrankenversicherungen sind nicht möglich.

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Ab wann gilt die Versicherung?

Die Versicherung beginnt ab dem beantragten Datum, frühestens jedoch am Tag des Antragseinganges in unserem Büro. Versicherungsschutz besteht erst ab Beginn des Auslandsaufenthaltes.

Wann endet die Versicherung?

Die Versicherung endet automatisch zum vereinbarten Zeitpunkt, spätestens mit Beendigung des Auslandsaufenthaltes. Ist die Rückreise bei Versicherungsende aus medizinischen Gründen nicht möglich, verlängert sich die Leistungspflicht bis zu 90 Tage.