ÖKOWORLD ÖKOVISION CLASSIC: Der Pionier unter den Öko-Fonds

Der Fonds ÖKOWORLD ÖKOVION CLASSIC wurde bereits im Jahr 1996 aufgelegt und gilt damit als absoluter Pionier im Bereich ökologisch ausgerichteter Investmentfonds. Der ÖKOVISION CLASSIC investiert weltweit in ein breit gestreutes Unternehmensportfolio. Wie alle ÖKOWORLD-Fonds ist auch ÖKOVISION CLASSIC als Artikel-9-Fonds (dunkelgrüner Fonds) nach der EU-Offenlegungsverordnung klassifiziert und mit dem FNG-Siegel ausgezeichnet.

Pluspunkte

  • Langfristig attraktives Renditepotenzial
  • Management investiert breit gestreut und weltweit
  • Konsequente Ausschlusskriterien
  • Unabhängiger Anlageausschuss
  • Schon ab 50 Euro auch als VL-Vertrag (Vermögenswirksame Leistungen) möglich

So arbeitet ÖKOWORLD 

ÖKOWORLD investiert ausschließlich in Aktien von Unternehmen, die Nachhaltigkeitsstrategien fest in ihrem Geschäftsmodell verankert haben und unter Berücksichtigung ökologischer, sozialer und unternehmensethischer Aspekte wirtschaftlich erfolgreich arbeiten. Der erste Auswahlschritt sind die Ausschlusskriterien: Gewisse Wirtschaftszweige wie Atom- und fossile Energie oder Rüstungsindustrie sowie Unternehmen, die gegen Menschen- und Arbeitsrechte verstoßen, werden unter keinen Umständen in die Fonds aufgenommen. Anschließend werden die verbleibenden Möglichkeiten nach ökologischen, ethischen und sozialen Kriterien durch das hauseigene Nachhaltigkeitsresearch bewertet.

Ein unabhängiger Anlageausschuss überprüft die Ergebnisse der Nachhaltigkeitsbewertung und berät ÖKOWORLD zu Aufnahme oder Ausschluss von Unternehmen in das Anlageuniversum.

Darüber hinaus setzt ÖKOWORLD sich auch bei Unternehmensbesuchen und auf Aktionärs-Hauptversammlungen für mehr Nachhaltigkeit bei den Unternehmen ein.

Details zum ÖKOWORLD ÖKOVISION CLASSIC

Fonds-Zusammensetzung

Das Ziel des Aktienfonds besteht in der Erwirtschaftung einer angemessenen Rendite unter Berücksichtigung von umfassenden ökologischen, ethischen und sozialen Kriterien. Investiert wird insbesondere in Unternehmen aus den Bereichen Technologie, Gesundheit, nachhaltiger Konsum, Grüne Energie, Bildung sowie nachhaltige Mobilität. Das Nachhaltigkeits-Research und ein unabhängiger Anlageausschuss entscheiden über die Aufnahme von Unternehmen in das Anlageuniversum des Fonds

Ausschlusskriterien

Unternehmen, die in den folgenden Bereichen tätig sind, sind aus dem Fonds ÖKOWORLD ÖKOVION CLASSIC ausgeschlossen:

  • Erzeugung von Atomenergie oder Atomtechnik inklusive Anlagen, Vorprodukte oder spezifische Dienstleistungen
  • Gewinnung und Förderung von fossiler Energie
  • Herstellung von halogenen oder halogenierten organischen Substanzen
  • Erzeugung von gentechnisch veränderten Organismen für die Verwendung in offenen Systemen
  • Entwicklung und Herstellung von Kriegswaffen, Rüstung, Militärtechnologien inklusive Anlagen, Vorprodukte oder spezifische Dienstleistungen
  • Entwicklung und Herstellung gesundheitsschädlicher Produkte, wie z. B. Tabak
  • Raubbau an natürlichen Ressourcen

Weitere Ausschlusskriterien sind:

  • systematische Verstöße gegen Menschenrechte
  • systematische Verstöße gegen die Kernarbeitsnormen der International Labor Organization (ILO), z. B. Kinder- und Zwangsarbeit, und gegen die Prinzipien des UN Global Compact

Positivkriterien

Unternehmen, die zur Erfüllung eines ökologischen oder sozialen Ziels beitragen, müssen mindestens einem der folgenden Punkte gerecht werden:

  • umwelt- oder sozialverträgliche Technologien und Verfahren entwickeln, vertreiben oder verwenden
  • Dienstleistungen anbieten, die eine nachhaltige Entwicklung, insbesondere umwelt- und sozialverträgliches Wirtschaften fördern; vor allem, wenn sie über die jeweiligen Standards der Branche, der Region oder des Landes hinausgehen
  • regenerative Energien gewinnen, einsetzen oder damit handeln oder mit ihren Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen zur Reduktion des Energieverbrauchs oder zur Erhöhung der Energieeffizienz oder zu einer geringeren Energieintensität beitragen
  • Leistungen zur Verringerung des Verbrauchs nicht erneuerbarer, natürlicher Ressourcen oder zur Substitution nicht erneuerbarer durch erneuerbare Ressourcen erbringen;
  • Sozial-, Umwelt- oder Nachhaltigkeitsmanagementsysteme anwenden
  • umwelt- oder sozialverträgliche Produkte und Leistungen anbieten bzw. erbringen, die dem allgemeinen Wohle dienen und in besonderer Nachhaltigkeitsqualität (z. B. Haltbarkeit, Reparier-/Recyclingfähigkeit) angeboten werden
  • Dienstleistungen oder Produkte anbieten, die einen Beitrag zur Bildung, zur medizinischen und gesundheitlichen Versorgung, zur Sicherheit von Menschen oder zur finanziellen Vorsorge leisten
  • besonders demokratische Unternehmensstrukturen, humane, soziale oder emanzipatorische Arbeitsbedingungen schaffen oder gezielt zum Abbau von Diskriminierung und Korruption beitragen
  • sich für Transparenz und Offenlegung einsetzen und in diesem Sinne handeln, indem z. B. umfassende Nachhaltigkeitsberichte und Kennzahlen veröffentlicht werden.

Profitieren Sie von Vermögenswirksamen Leistungen (VL)

Bei Vermögenswirksamen Leistungen (VL) handelt es sich um eine Geldanlage nach dem Vermögensbildungsgesetz. Dabei werden Geldbeträge über den Arbeitgeber in bestimmte Spar- oder Anlageformen eingezahlt. Nutzen können sie unter anderem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende sowie Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter und bestimmte Soldatinnen und Soldaten. Ob und in welcher Höhe der Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt einen Zuschuss zu den VL zahlt, hängt zum Beispiel vom Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder dem Arbeitsvertrag ab. Häufig liegt der Arbeitgeberzuschuss bei bis zu 40 Euro im Monat. Zahlt Ihr Arbeitgeber weniger oder keine VL, können Sie den Sparbetrag aus Ihrem eigenen Nettogehalt aufstocken und vom Arbeitgeber in den Vertrag überweisen lassen.

Dafür schließen Sie zunächst einen VL-fähigen Sparvertrag ab und teilen Ihrem Arbeitgeber die Vertragsdaten mit. Die VCD Service GmbH empfiehlt für VL Fondssparpläne mit von uns geprüften ökologischen und sozialen Anlagekriterien. Wichtig: Nicht jeder Investmentfonds ist für vermögenswirksame Leistungen und die staatliche Förderung zugelassen.

Für förderfähige VL-Fondssparpläne können Sie zusätzlich die Arbeitnehmer-Sparzulage erhalten. Sie beträgt 20 Prozent auf bis zu 400 Euro eingezahlte VL im Jahr – also maximal 80 Euro jährlich. Voraussetzung ist, dass Ihr zu versteuerndes Einkommen höchstens 40.000 Euro beträgt. Bei zusammenveranlagten Ehe- oder Lebenspartnern liegt die gemeinsame Einkommensgrenze bei 80.000 Euro. Die volle Zulage von 80 Euro wird bereits bei 400 Euro VL im Jahr beziehungsweise rund 33,33 Euro im Monat erreicht.

VL-Verträge laufen in der Regel sieben Jahre – sechs davon sind Jahre mit Einzahlungen, das siebte ist ein Ruhejahr. Nach sieben Jahren können Sie sich das Kapital auszahlen oder es weiter investiert lassen.

Wichtige rechtliche Hinweise

Wir stellen Ihnen auf unserer Internetseite verschiedene Informationen zu Investmentfonds zur Verfügung. Diese sind weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Fondsanteilen noch eine Anlageberatung oder sonstige Empfehlung. Diese Informationen sollen Ihnen bei der Entscheidungsfindung helfen, können aber eine individuelle Beratung nicht ersetzen. Bevor Sie von den Inhalten Gebrauch machen, sollten Sie eingehend prüfen, ob die Informationen für Ihre Zwecke geeignet sind und mit Ihren individuellen Zielen vereinbar sind. Risikohinweis: Eine Anlage in Investmentfonds bietet nicht nur Chancen, sondern unterliegt trotz breiter Streuung und einem umsichtigen Management regelmäßig auch Risiken, über die Sie u.a. der Verkaufsprospekt informiert.

Die Grundlage für den Kauf von Fondsanteilen sollte immer der jeweils gültige Verkaufsprospekt in Verbindung mit dem aktuellen Rechenschafts- und/oder Halbjahresbericht sein. Diese Unterlagen stehen Ihnen unter dem Menupunkt download als pdf-Datei in deutscher Sprache zur Verfügung. Auf Wunsch erhalten Sie diese in gedruckter Form in deutscher Sprache von uns. Alle Unterlagen erhalten Sie auch direkt bei der ÖkoWorld Lux S.A., ÖkoWorld Lux S.A. Repräsentanz GmbH sowie bei allen im jeweiligen Verkaufsprospekt genannten Zahlstellen, Vertriebsstellen und Verwaltungsgesellschaften.

Die Informationen richten sich nicht an natürliche und juristische Personen, deren Wohn- bzw. Geschäftssitz einer ausländischen Rechtsordnung unterliegt, die für die Verbreitung derartiger Informationen Beschränkungen vorsieht, insbesondere nicht für US-amerikanische Staatsbürger oder Personen mit Wohnsitz bzw. ständigem Aufenthalt in den USA bestimmt.