Mit einer Aktie erwerben Sie einen kleinen Anteil an einem Unternehmen. Sie werden damit Miteigentümer*in und können an der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens teilhaben. Steigt der Wert des Unternehmens, kann auch der Aktienkurs steigen. Manche Unternehmen schütten außerdem einen Teil ihres Gewinns als Dividende aus. Entwickelt sich das Unternehmen schlecht, kann der Aktienkurs allerdings auch deutlich fallen.
Bei einer Anleihe leihen Sie einem Unternehmen, einem Staat oder einer anderen Organisation Geld. Dafür erhalten Sie in der Regel Zinsen. Am Ende der vereinbarten Laufzeit soll das geliehene Geld zurückgezahlt werden. Anders als bei einer Aktie werden Sie also nicht Miteigentümer*in, sondern Gläubiger*in.
Der wichtigste Unterschied ist deshalb: Bei Aktien beteiligen Sie sich am Unternehmen, bei Anleihen verleihen Sie Geld. Beide Anlageformen können Gewinne bringen, sind aber mit unterschiedlichen Chancen und Risiken verbunden. Auch bei Anleihen ist eine Rückzahlung nicht garantiert – zum Beispiel, wenn der Herausgeber der Anleihe zahlungsunfähig wird.
ESG steht für drei Bereiche:
E wie Environmental (Umwelt): Hier geht es darum, wie ein Unternehmen mit Umwelt- und Klimathemen umgeht. Dazu zählen zum Beispiel Treibhausgasemissionen, Energie- und Ressourcenverbrauch oder der Umgang mit Umweltbelastungen.
S wie Social (Soziales): Hier steht im Mittelpunkt, wie ein Unternehmen mit Mitarbeitenden, Kund*innen und weiteren Menschen umgeht, die an seinen Produkten und Dienstleistungen beteiligt sind. Dazu gehören zum Beispiel Arbeitsbedingungen, Arbeitsschutz oder die Achtung der Menschenrechte.
G wie Governance (Unternehmensführung): Dabei geht es darum, wie verantwortungsvoll und transparent ein Unternehmen geführt wird. Dazu zählen beispielsweise klare Kontrollstrukturen, Korruptionsprävention und der verantwortungsvolle Umgang mit Interessenkonflikten.
Bei Geldanlagen werden ESG-Kriterien genutzt, um Unternehmen oder Projekte nach ökologischen, sozialen und unternehmerischen Gesichtspunkten zu bewerten. Ein Fonds kann beispielsweise bestimmte Unternehmen aufgrund hoher Umwelt- oder Sozialrisiken ausschließen.
Wichtig ist: ESG ist kein Nachhaltigkeitssiegel. Der Begriff allein sagt noch nicht, wie streng die jeweiligen Kriterien angewendet werden oder welche Wirkung eine Geldanlage tatsächlich erzielt. Deshalb lohnt sich ein genauer Blick darauf, was hinter der jeweiligen ESG-Strategie steckt.
Ausschlusskriterien legen fest, welche Unternehmen, Branchen oder Geschäftsfelder bei einer Geldanlage nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen berücksichtigt werden. Ausgeschlossen werden können zum Beispiel Unternehmen, die einen bestimmten Anteil ihres Umsatzes mit Kohle oder Waffen erzielen oder gegen festgelegte soziale Standards wie das Verbot von Kinderarbeit verstoßen. Ausschlusskriterien helfen also dabei, bestimmte als problematisch bewertete Geschäftsfelder aus einer Geldanlage herauszuhalten.
Positivkriterien legen dagegen fest, welche Eigenschaften Unternehmen oder Projekte erfüllen sollen, damit sie für eine Geldanlage infrage kommen. Dazu kann zum Beispiel gehören, dass ein Unternehmen einen besonderen Beitrag zu erneuerbaren Energien, Ressourcenschonung oder einer umweltverträglicheren Infrastruktur leistet.
Wichtig ist, bei der Auswahl einer Geldanlage genau hinzusehen. Denn der Ausschluss einzelner Branchen bedeutet noch nicht automatisch, dass gezielt in Unternehmen oder Projekte mit positiven ökologischen oder sozialen Merkmalen investiert wird. Deshalb lohnt sich der Blick sowohl auf die Ausschluss- als auch auf die Positivkriterien.
Mit einer Unternehmensanleihe leihen Sie einem Unternehmen für einen bestimmten Zeitraum Geld. Im Gegenzug zahlt das Unternehmen in der Regel einen vorher festgelegten Zins. Am Ende der Laufzeit soll das geliehene Geld zurückgezahlt werden.
Anders als bei einer Aktie werden Sie mit einer Unternehmensanleihe nicht Miteigentümer*in des Unternehmens, sondern Gläubiger*in. Wie hoch die Verzinsung ist, hängt unter anderem von der Laufzeit und der Kreditwürdigkeit des Unternehmens ab.
Wichtig ist: Auch Unternehmensanleihen sind mit Risiken verbunden. Gerät das Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten oder wird zahlungsunfähig, können Zinszahlungen ausfallen und im schlimmsten Fall kann ein Teil oder sogar das gesamte eingesetzte Kapital verloren gehen. Deshalb lohnt sich ein genauer Blick auf das Unternehmen, die Bedingungen der Anleihe und die damit verbundenen Risiken.
Ein Alternativer Investmentfonds (AIF) ist eine Geldanlage, bei der das Kapital mehrerer Anleger*innen gebündelt investiert wird – und zwar nicht in Aktien und Wertpapieren, sondern in Sachwertanlagen. AIF können zum Beispiel in Immobilien, Wind- und Solarparks, Infrastruktur oder Unternehmen investieren.
„Alternativ“ bedeutet dabei nicht automatisch „nachhaltig“. Der Begriff bezeichnet eine gesetzliche Fondskategorie außerhalb klassischer Investmentfonds. AIFs haben in der Regel eine festgelegte Laufzeit, während der das eingesetzte Kapital gebunden ist und nicht ausbezahlt werden kann. Deshalb sollten Anleger*innen genau auf Laufzeit, Kosten, Anlageziele und Risiken achten.
Ein Nachrangdarlehen ist eine Geldanlage, bei der Anleger*innen einem Unternehmen oder Projekt Geld leihen. Dafür erhalten sie in der Regel Zinsen und bekommen das Darlehen nach einer vereinbarten Laufzeit zurück.
„Nachrangig“ bedeutet: Gerät das Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten oder wird insolvent, werden zunächst andere Gläubiger bedient. Anleger*innen mit einem Nachrangdarlehen erhalten ihr Geld erst danach zurück. Im schlimmsten Fall kann das eingesetzte Kapital vollständig verloren gehen.
Nachrangdarlehen können höhere Zinsen bieten als viele klassische Sparprodukte, sind dafür aber auch mit deutlich höheren Risiken verbunden.
Bei einer Geldanlage können unterschiedliche einmalige und laufende Kosten entstehen. Sie werden entweder zusätzlich zum Anlagebetrag gezahlt oder direkt aus dem investierten Vermögen entnommen. In beiden Fällen gilt: Kosten mindern die Rendite, die bei den Anleger*innen ankommt. Welche Kosten anfallen, hängt vom jeweiligen Produkt ab.
Ausgabeaufschlag oder Agio:
Der Ausgabeaufschlag – auch Agio genannt – ist eine einmalige Gebühr beim Kauf einer Geldanlage. Bei aktiv gemanagten Investmentfonds liegt er häufig bei etwa 5 Prozent; je nach Produkt kann er niedriger sein oder ganz entfallen. Bei Beteiligungen und geschlossenen Alternativen Investmentfonds wird dafür häufig der Begriff Agio verwendet. Das Geld dient vor allem der Vergütung des Vertriebs und steht nicht für die eigentliche Anlage zur Verfügung. Ein Ausgabeaufschlag von 5 Prozent muss daher durch die spätere Wertentwicklung zunächst wieder erwirtschaftet werden.
Management- oder Verwaltungsgebühr:
Die Managementgebühr wird für die laufende Verwaltung eines Fonds erhoben, zum Beispiel für die Auswahl und Überwachung der Investments, das Fondsmanagement und administrative Aufgaben. Sie wird in der Regel jährlich als Prozentsatz des Fondsvermögens berechnet und direkt aus dem Fonds entnommen. Anleger*innen erhalten dafür also keine separate Rechnung. Bei aktiv gemanagten Aktienfonds liegen die Verwaltungsgebühren häufig bei etwa 1,5 bis 2 Prozent pro Jahr. Bei ETFs sind sie meist deutlich niedriger und liegen häufig zwischen 0,07 und 0,3 Prozent.
Depot- oder Verwahrkosten:
Für die Verwahrung von Wertpapieren kann die Bank oder der Broker Gebühren berechnen. Bei Fonds können außerdem Kosten für eine Verwahrstelle entstehen. Sie werden entweder direkt von Anleger*innen gezahlt oder aus dem Fondsvermögen entnommen.
Erfolgsabhängige Vergütung:
Manche Fonds erheben zusätzlich eine sogenannte Performance Fee, wenn bestimmte Renditeziele erreicht oder Vergleichswerte übertroffen werden. Sie fällt nur unter den im jeweiligen Produkt festgelegten Bedingungen an und reduziert dann den erzielten Gewinn.
Rücknahmeabschlag oder Verkaufskosten:
Bei manchen Geldanlagen können auch beim Verkauf oder bei einer vorzeitigen Rückgabe Kosten entstehen. Der Betrag, den Anleger*innen ausgezahlt bekommen, fällt dann entsprechend geringer aus.
Warum fallen überhaupt Kosten an?
Eine Geldanlage muss entwickelt, verwaltet und überwacht werden. Dazu gehören zum Beispiel das Fondsmanagement, Buchhaltung und Berichterstattung, gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen, die Verwahrung von Vermögenswerten sowie Käufe und Verkäufe von Anlagen. Ein Teil der Kosten kann außerdem die Beratung und den Vertrieb finanzieren. Nicht jede Gebühr ist jedoch bei jedem Produkt zwingend erforderlich: Die Kostenstrukturen unterscheiden sich erheblich. So werden manche Fonds ohne Ausgabeaufschlag angeboten, und passiv verwaltete ETFs kommen meist mit deutlich niedrigeren laufenden Gebühren aus.
Die Einstufung stammt aus der EU-Offenlegungsverordnung (kurz: SFDR). Artikel 8 und Artikel 9 sind keine Nachhaltigkeitssiegel, sondern beschreiben, welche nachhaltigkeitsbezogenen Merkmale oder Ziele ein Finanzprodukt verfolgt und welche Informationen dazu offengelegt werden müssen.
Ein Artikel-8-Fonds bewirbt ökologische und/oder soziale Merkmale. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass alle seine Anlagen nach der SFDR als „nachhaltige Investitionen“ gelten.
Ein Artikel-9-Fonds verfolgt ein nachhaltiges Investitionsziel. Seine Anlagen müssen grundsätzlich zu einem ökologischen oder sozialen Ziel beitragen, dürfen andere ökologische oder soziale Ziele nicht erheblich beeinträchtigen und müssen Anforderungen an eine gute Unternehmensführung berücksichtigen.
Die Einstufung allein sagt deshalb noch nicht, ob ein Fonds den eigenen Nachhaltigkeitsvorstellungen entspricht. Fonds innerhalb derselben Kategorie können unterschiedliche Ziele verfolgen, verschiedene Ausschlusskriterien anwenden und Nachhaltigkeit unterschiedlich bewerten. Die SFDR gibt zwar einen Rahmen vor, lässt den Anbietern bei wichtigen Bewertungsmethoden aber Spielraum.
Wer genauer wissen möchte, wie ein Fonds investiert, sollte deshalb unter anderem auf seine Positiv- und Ausschlusskriterien, die konkreten Anlageziele und die Zusammensetzung des Portfolios achten.
Siegel können dabei helfen, Geldanlagen mit bestimmten Nachhaltigkeitsmerkmalen zu erkennen und miteinander zu vergleichen. Zu den bekannten Orientierungshilfen im deutschsprachigen Raum gehören das FNG-Siegel, das ECOreporter-Siegel und das Österreichische Umweltzeichen für nachhaltige Finanzprodukte.
Das FNG-Siegel wird vom Forum für Nachhaltige Geldanlagen vergeben. Bewertet werden unter anderem die Nachhaltigkeitsstrategie, Ausschlusskriterien, die Auswahl der Investments und die Transparenz des Fonds. Für Leistungen, die über die Mindestanforderungen hinausgehen, können Fonds zusätzlich bis zu drei Sterne erhalten. Das Siegel wird für jeweils ein Kalenderjahr vergeben und muss danach neu beantragt und geprüft. Die Anbieter zahlen für das Prüfverfahren eine Bearbeitungsgebühr – unabhängig davon, ob ihr Fonds das Siegel erhält. Das FNG-Siegel bewertet ausschließlich die Nachhaltigkeitsqualität und trifft keine Aussage über Rendite, Wertentwicklung oder Risiko eines Fonds.
Das ECOreporter-Magazin berichtet seit 1999 über nachhaltige Geldanlagen – finanziert vollständig von den Leser*innen und somit unabhängig von Finanzanbietern. Das ECOreporter-Siegel zeichnet ausgewählte Fonds und ETFs nach eigenen Nachhaltigkeitskriterien aus. Dabei werden unter anderem die Auswahl der Investments, deren nachhaltige Wirkung, das Nachhaltigkeitsmanagement und die Transparenz geprüft. ECOreporter wählt selbst aus, welche Produkte getestet werden, das Siegel ist nicht käuflich. Es gilt jeweils für ein Kalenderjahr. Vor jeder erneuten Vergabe wird der Fonds vollständig neu geprüft. Zwar betrachtet ECOreporter in seinen Fondstests auch finanzielle Kriterien wie Risiken und Liquidität – diese fließen aber ausdrücklich nicht in die Vergabe des Nachhaltigkeitssiegels ein. Das Siegel macht daher keine Aussage darüber, wie rentabel ein Fonds ist.
Das Österreichische Umweltzeichen für nachhaltige Finanzprodukte ist ein staatliches Umweltzeichen. Voraussetzung sind unter anderem verbindliche Ausschlusskriterien, ein nachvollziehbarer Auswahlprozess und Vorgaben zu Transparenz und Berichterstattung. Auch Fonds, die in Deutschland angeboten werden, können es tragen. Die Auszeichnung wird grundsätzlich für vier Jahre vergeben. Zusätzlich wird einmal jährlich geprüft, ob das Finanzprodukt die Anforderungen weiterhin erfüllt. Nach vier Jahren beziehungsweise bei wesentlichen Änderungen ist ein neues Gutachten erforderlich. Für das Umweltzeichen fallen eine Antragsgebühr, eine jährliche Nutzungsgebühr sowie Kosten für die unabhängige Prüfung an. Auch dieses Siegel ist keine Bewertung der Wirtschaftlichkeit und erlaubt keine Rückschlüsse auf die zukünftige Wertentwicklung eines Fonds.
Wichtig: Keines dieser Siegel sagt voraus, wie viel Rendite eine Geldanlage erzielen wird. Sie können bei der Einschätzung von Nachhaltigkeitsmerkmalen helfen, ersetzen aber nicht die Prüfung, ob ein Produkt zu den eigenen Anlagezielen, Nachhaltigkeitsvorstellungen und zur persönlichen Risikobereitschaft passt.
Eine Dividende ist eine Ausschüttung, die ein Unternehmen an seine Aktionär*innen zahlen kann. Damit beteiligt das Unternehmen seine Anteilseigner*innen am wirtschaftlichen Erfolg.
Wie hoch die Dividende ausfällt, wird in der Regel auf Grundlage des Unternehmensgewinns vorgeschlagen und von der Hauptversammlung beschlossen. Sie wird meist als bestimmter Betrag pro Aktie ausgezahlt.
Wichtig ist: Eine Dividende ist nicht garantiert. Ein Unternehmen kann sie kürzen oder ganz ausfallen lassen, zum Beispiel wenn die Gewinne sinken oder das Geld für andere Zwecke benötigt wird. Für Anleger*innen kann die Dividende neben möglichen Kursgewinnen ein Teil der Rendite einer Aktie sein.