Sie eröffnen ein steuerlich gefördertes Rentenkonto, auf das Sie regelmäßige und/oder individuell flexible einmalige Beträge einzahlen. Der Staat gewährt hohe Steuervorteile in der Einzahlphase. Die späteren Rentenauszahlungen sind individuell zu versteuern.
Die Stuttgarter grüne Basisrente bietet eine gute Gesamtverzinsung in Verbindung mit hohen Steuervorteilen. Im Rahmen der GrüneRente sichert Die Stuttgarter ihren Kunden zu, mindestens in Höhe des Sparanteils in nachhaltige Kapitalanlagen zu investieren. Die hohe Finanzstärke und sehr guten Unternehmenskennzahlen bieten Ihnen Sicherheit, dass versprochene Leistungen später auch eingehalten werden. Dies schafft die Stuttgarter erfolgreich seit vielen Jahren mit den bereits bestehenden Vorsorgeverträgen. Als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit ist sie dabei ausschließlich ihren Kunden verpflichtet, und keinen Investoren oder Aktionären. Die Auswahl passender ökologischer Kapitalanlagen erfolgt durch das Institut für nachhaltiges, ethisches Finanzwesen INAF e.V. Neben den ökologischen Kapitalanlagen legt die Stuttgarter außerhalb der Grünen Rente auch Kundengelder konventionell an - unter Beachtung hauseigener ethischer Mindeststandards.
Die grüne Basis-Rente ist eine private Rentenversicherung, die eine Alternative oder Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung darstellt.
Sie eignet sich besonders für Selbstständige oder besser verdienende Arbeitnehmer,
Die Basis-Rente ist auch für ältere Menschen sinnvoll, die sich kurzfristig eine private Zusatzrente aufbauen wollen!
Mit einer Basis-Rente können Sie sofort hohe Steuervorteile nutzen. Beiträge in die Basis-Rente, die gesetzliche Rentenversicherung und vergleichbare Versorgungswerke können bis zu 25.639 Euro (bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren bis zu 51.278 Euro) steuerlich berücksichtigt werden. Davon werden im Jahr 2022 94% als Sonderausgaben anerkannt. Dieser Anteil erhöht sich bis 2025 stufenweise auf 100%. ->Tabelle "Versteuerung"
Das Vermögen der Basisrente ist pfändungs- und Hartz IV-sicher! Zum Ausgleich für die steuerliche Förderung der Vorsorgeaufwendungen wird die Rente später versteuert. In der Regel ist der individuelle Steuersatz im Alter niedriger als während der Erwerbsphase. Sofern Ihre Rente vor 2040 beginnt, bleibt ein Teil der Rente steuerfrei. ->Tabelle "Versteuerung"
Durch gesetzliche Vorgaben kann die Basisrente nur an Ehepartner oder Kinder (nach §32 EStG) vererbt werden. Sie können frei wählen, ob diese "berechtigten Hinterbliebenen" eine Leistung im Todesfall nach Rentenbeginn erhalten sollen oder nicht.