Das bedeutet, die Kosten für den Rücktransport in ein Krankenhaus am Wohnort werden nicht nur bei medizinischer Notwendigkeit übernommen, sondern darüber hinaus auch, wenn der Transport medizinisch sinnvoll ist. Sie entscheiden selber, ob Sie nach Hause möchten. Die Kosten für den Rücktransport werden auch bei Reisen in Deutschland übernommen.
Im Falle einer akuten Krankheit oder eines Unfalles im Ausland erstattet die Ergo u.a. die Kosten für:
Die Reisekranken-Versicherung bietet Ihnen rund um die Uhr umfassende medizinische Notfall-Hilfe. Sie gilt auch für Geschäftsreisende.
Kinder sind in der Familienversicherung bis einschließlich 25 Jahre mitversichert.
Die Reisekranken-Versicherung gilt ein ganzes Jahr. Versichert sind alle Reisen (weltweit) bis zu 45 Tage je Reise. Das Ganze schon ab 19 Euro pro Jahr.
Ja, Sie sind abgesichert, wenn Sie im Ausland an Covid-19 erkranken.
Ja, Sie sind in diesem Fall in der ERGO Reiseversicherung Reisekranken-Versicherung abgesichert. In den allgemeinen Versicherungsbedingungen ist zwar grundsätzlich geregelt, dass kein Versicherungsschutz besteht, wenn für Ihre Destination eine Reisewarnung ausgesprochen wurde. Aufgrund der zahlreichen und immer unvorhersehbareren Aussprache von Reisewarnungen aufgrund von Covid19 durch das Auswärtige Amt, kommt es jedoch vermehrt zu unklaren Situationen in der Anwendbarkeit des Ausschlusses „Reisewarnung“ in der Reisekranken-Versicherung. Im Sinne unserer Versicherten haben wir uns daher entschieden, in der Reisekranken-Versicherung Versicherungsschutz zu gewähren, sofern Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes aufgrund von Covid-19 ausgesprochen wurden. Dies gilt für den Zeitraum ab Aussprache der weltweiten Reisewarnung am 17. März 2020 durch das Auswärtige Amt, somit auch rückwirkend bis zu diesem Datum. Besteht die Reisewarnung des Auswärtigen Amtes aufgrund einer anderen Ursache als dem Covid19-Virus, besteht in der Reisekrankenversicherung jedoch KEIN Versicherungsschutz.
Damit bietet die ERGO Reiseversicherung ihren Versicherten, insbesondere denjenigen die sich bereits im Ausland aufhalten, die notwendige Verlässlichkeit über den Versicherungsschutz in der Reisekranken-Versicherung.
Ja, in diesem Fall sind Sie abgesichert. Eine (Teil-)Reisewarnung, die nach Einreise ausgesprochen wird, hat keinen Einfluss auf Ihren Versicherungsschutz.
Ja. Verlängert sich Ihr Aufenthalt aufgrund von Umständen, die Sie nicht zu vertreten haben, besteht der Versicherungsschutz im Rahmen der Reisekranken-Versicherung auch über den versicherten Zeitpunkt hinaus.
Erkrankt eine versicherte Person während des Auslandsaufenthalts und der Covid-19-Test ist zur Sicherung der Diagnose und der entsprechend vorzunehmenden Heilbehandlung erforderlich, werden die Kosten für den Test übernommen.
Erfolgt der Covid-19-Test dagegen nur vorsorglich (z.B. weil die versicherte Person Kontakt mit einem Covid-19-Patienten hatte oder eine vorsorgliche oder verpflichtende Testung am Flughafen erfolgt), werden die Kosten des Tests nicht übernommen.
Art | ohne SB* | mit SB* |
---|---|---|
Einzelversicherung bis 64 Jahre | 29,-- EUR | 19 EUR |
Einzelversicherung ab 65 Jahre | 99,-- EUR | 69,-- EUR |
Familie / Paar** bis 64 Jahre | 49,-- EUR | 29,-- EUR |
Familie / Paar** ab 65 Jahre | 149,-- EUR | 99,-- EUR |
*Selbstbeteiligung: Bei Tarifen mit Selbstbeteiligung trägt die versicherte Person bei Heilbehandlungskosten im Ausland eine Selbstbeteiligung in Höhe von 100,- je Versicherungsfall.
** Als Paar/Familie gelten maximal 2 Erwachsene unabhängig von Verwandtschaftsverhältnis und Adresse, sowie ggf. deren Kind(er) bis einschließlich 25 Jahre. Häusliche Gemeinschaft ist jeweils nicht erforderlich.