Auslandsreisekrankenversicherung ERGO

Unser besonderes Highlight:
Medizinisch sinnvoller Krankenrücktransport!

Das bedeutet, die Kosten für den Rücktransport in ein Krankenhaus am Wohnort werden nicht nur bei medizinischer Notwendigkeit übernommen, sondern darüber hinaus auch, wenn der Transport medizinisch sinnvoll ist. Sie entscheiden selber, ob Sie nach Hause möchten. Die Kosten für den Rücktransport werden auch bei Reisen in Deutschland übernommen.

Im Falle einer akuten Krankheit oder eines Unfalles im Ausland erstattet die Ergo u.a. die Kosten für:

  • stationäre und ambulante Heilbehandlung
  • unfallbedingte Such-, Rettungs- und Bergungskosten bis 10.000 Euro
  • Rückholung von Kindern
  • Besuch von Angehörigen
  • Hilfe im Todesfall (Überführungskosten)

Die Reisekranken-Versicherung bietet Ihnen rund um die Uhr umfassende medizinische Notfall-Hilfe. Sie gilt auch für Geschäftsreisende.

Kinder sind in der Familienversicherung bis einschließlich 25 Jahre mitversichert.

Die Reisekranken-Versicherung gilt ein ganzes Jahr. Versichert sind alle Reisen (weltweit) bis zu 45 Tage je Reise. Das Ganze schon ab 19 Euro pro Jahr.

Hier finden Sie die häufigsten Fragen zum Coronavirus.

Bin ich versichert, wenn ich im Ausland an Covid-19 erkranke?

Ja, Sie sind abgesichert, wenn Sie im Ausland an Covid-19 erkranken.

Besteht in der Reisekrankenversicherung Versicherungsschutz, wenn ich in eine Destination reise, für die zum Zeitpunkt der Einreise eine Reisewarnung aufgrund von Covid-19 besteht?

Ja, Sie sind in diesem Fall in der ERGO Reiseversicherung Reisekranken-Versicherung abgesichert. In den allgemeinen Versicherungsbedingungen ist zwar grundsätzlich geregelt, dass kein Versicherungsschutz besteht, wenn für Ihre Destination eine Reisewarnung ausgesprochen wurde. Aufgrund der zahlreichen und immer unvorhersehbareren Aussprache von Reisewarnungen aufgrund von Covid19 durch das Auswärtige Amt, kommt es jedoch vermehrt zu unklaren Situationen in der Anwendbarkeit des Ausschlusses „Reisewarnung“ in der Reisekranken-Versicherung. Im Sinne unserer Versicherten haben wir uns daher entschieden, in der Reisekranken-Versicherung Versicherungsschutz zu gewähren, sofern Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes aufgrund von Covid-19 ausgesprochen wurden. Dies gilt für den Zeitraum ab Aussprache der weltweiten Reisewarnung am 17. März 2020 durch das Auswärtige Amt, somit auch rückwirkend bis zu diesem Datum. Besteht die Reisewarnung des Auswärtigen Amtes aufgrund einer anderen Ursache als dem Covid19-Virus, besteht in der Reisekrankenversicherung jedoch KEIN Versicherungsschutz.

Damit bietet die ERGO Reiseversicherung ihren Versicherten, insbesondere denjenigen die sich bereits im Ausland aufhalten, die notwendige Verlässlichkeit über den Versicherungsschutz in der Reisekranken-Versicherung.

Bin ich versichert, wenn zum Zeitpunkt der Einreise keine (Teil-)Reisewarnung für das Zielgebiet vorliegt, diese aber während meiner Aufenthaltsdauer ausgesprochen wird?

Ja, in diesem Fall sind Sie abgesichert. Eine (Teil-)Reisewarnung, die nach Einreise ausgesprochen wird, hat keinen Einfluss auf Ihren Versicherungsschutz.

Besteht Versicherungsschutz, wenn ich aufgrund von Covid-19 meine Reise unfreiwillig über den versicherten Zeitpunkt hinaus verlängern muss (Quarantäne, Ausreiseverbot, Streichung des Rückflugs) und dann erkranke?

Ja. Verlängert sich Ihr Aufenthalt aufgrund von Umständen, die Sie nicht zu vertreten haben, besteht der Versicherungsschutz im Rahmen der Reisekranken-Versicherung auch über den versicherten Zeitpunkt hinaus.

Werden die Kosten für einen COVID-19-Test bei eigener Erkrankung oder bei Kontakt zu einer positiv getesteten Person übernommen?

Erkrankt eine versicherte Person während des Auslandsaufenthalts und der Covid-19-Test ist zur Sicherung der Diagnose und der entsprechend vorzunehmenden Heilbehandlung erforderlich, werden die Kosten für den Test übernommen.
Erfolgt der Covid-19-Test dagegen nur vorsorglich (z.B. weil die versicherte Person Kontakt mit einem Covid-19-Patienten hatte oder eine vorsorgliche oder verpflichtende Testung am Flughafen erfolgt), werden die Kosten des Tests nicht übernommen.

Preis
Artohne SB*mit SB*
Einzelversicherung bis 64 Jahre29,-- EUR19 EUR
Einzelversicherung ab 65 Jahre99,-- EUR69,-- EUR
Familie / Paar** bis 64 Jahre49,-- EUR29,-- EUR
Familie / Paar** ab 65 Jahre149,-- EUR99,-- EUR

*Selbstbeteiligung: Bei Tarifen mit Selbstbeteiligung trägt die versicherte Person bei Heilbehandlungskosten im Ausland eine Selbstbeteiligung in Höhe von 100,- je Versicherungsfall.
** Als Paar/Familie gelten maximal 2 Erwachsene unabhängig von Verwandtschaftsverhältnis und Adresse, sowie ggf. deren Kind(er) bis einschließlich 25 Jahre. Häusliche Gemeinschaft ist jeweils nicht erforderlich. 

Einen erholsamen Urlaub wünscht Ihnen Ihre VCD Umwelt & Verkehr Service GmbH!