terrAssisi Sparplan: Mit kleinen Summen langfristig Vermögen aufbauen

Mit nachhaltigen Investments Chancen ethisch nutzen: Das muss aber nicht auf Kosten von Menschlichkeit, Ethik und Verantwortungsbewusstsein gehen. Die Anlagetitel werden unter Berücksichtigung strenger Nachhaltigkeits- und ESG-Kriterien (Environmental (Umwelt), Social (Soziales) und Governance (Unternehmensführung)) nach ökonomischen, ökologischen und sozial-ethischen Aspekten ausgewählt. Mit dem Kauf von terrAssisi Fonds verbinden Sie Ihre Renditeziele mit moralischer Verantwortung. Sie können ihn für die Einmalanlage oder als Sparplan einsetzen.

Auch in Zeiten von Börsenschwankungen bietet sich der terrAssisi Aktienfonds als Sparplan an. Sowohl beim klassischen Sparvertrag als auch beim Sparen von Vermögenswirksamen Leistungen (VL) wird der sogenannte Cost-Average-Effekt (dt. Durchschnittskosteneffekt) genutzt.

Dadurch, dass Sie jeweils monatlich zu unterschiedlichen Kursen kaufen, erhalten Sie einen guten Durchschnittskaufkurs und werden von eventuellen Kursschwankungen nicht so stark belastet.

Durch die hohe Flexibilität des terrAssisi-Sparplans können Sie Ihre Sparrate monatlich anpassen oder aussetzen bzw. den angesparten Betrag veräußern. Auch einmalige Zuzahlungen sind möglich.

Der terrAssisi-Sparplan ist somit der Weg für ein nachhaltiges Investment und einen mittleren bis langfristigen Vermögensaufbau. 

    Pluspunkte

    • Sehr gute Wertentwicklung in der Vergangenheit
    • Prüfung von über 100 Nachhaltigkeits- und ESG-Kriterien
    • Ständige Analyse durch unabhängige Prüfer und NGOs
    • Breite Risikostreuung
    • Schon ab 50 Euro möglich, auch als VL-Vertrag

    Verantwortung gerecht werden mit Aktienfonds

    Immer mehr Menschen sind daran interessiert zu erfahren, welche Unternehmen und Länder mit ihrem Geld unterstützt werden. Der terrAssisi-Aktienfonds, investiert weltweit in Aktien von Unternehmen, die neben ökonomischen auch Umwelt- und Sozialkriterien in ihre Firmenstrategie einbeziehen. Die strengen Nachhaltigkeitsgrundsätze orientieren sich an ethischen Leitlinien, die vom Geist des Hl. Franziskus von Assisi inspiriert sind. Nachhaltige Entwicklung ist eines der Schlüsselthemen für das 21. Jahrhundert. Unternehmen, die ökonomische, ökologische und sozial-kulturelle Ziele in Einklang bringen, vermindern Risiken, realisieren entscheidende Wettbewerbsvorteile und erbringen so eine doppelte Rendite. Die Erfahrung hat gezeigt, dass ethisch-ökologische Investitionen keinesfalls mit Renditeeinbußen einhergehen, sondern zusätzliche Ertragschancen bieten.

    Grundsätze für die Auswahl

    Best-in-Class-Ansatz

    Für die Auswahl potentieller Anlagetitel wird das strenge Nachhaltigkeits-Research der unabhängigen, renommierten Ratingagentur ISS-ESG (ehemals oekom research AG) genutzt. Umfassender Service, langjährige Erfahrung und Professionalität sind die Erfolgsfaktoren dieser renommierten Ratingagentur. Die ethische Bewertung der Anlageprodukte orientiert sich im Corporate Responsibility Rating am „Best-in-Class-Prinzip“. Best-in-class bedeutet das relativ beste Abschneiden eines Unternehmens im Vergleich zu seinen Wettbewerbern. Nach diesem Prinzip werden die Unternehmen innerhalb einer Branche direkt miteinander verglichen und auf ihre Nachhaltigkeit überprüft. Dabei werden stets die Unternehmen bevorzugt, die die Nachhaltigkeitskriterien am besten erfüllen.

    Negativkriterien

    Zusätzlich zu einem Best-in-Class-Ansatz sind Ausschlusskriterien definiert. Unternehmen, die in bestimmten Geschäftsfeldern tätig sind, bzw. bestimmte Standards nicht einhalten, werden von vornherein ausgeschlossen, egal, wie gut ihr Abschneiden beim Best-in-Class-Ansatz ist. Diese sind z.B.:

    • Kinderarbeit Menschenrechte
    • Rüstungsgüter
    • Verursachen massiver Umweltschäden
    • Kontroverse Wirtschaftspraktiken
    • Biozide

    Mit dem Kauf von terrAssisi-Fonds verbinden Sie ihre eigenen Renditeziele mit moralischer Verantwortung.

    So unterstützen Sie z.B.

    • Trinkwasserprojekte und Brunnenbau
    • Projekte für Kinder in den ärmsten Ländern dieser Welt, um auch Straßenkindern eine Perspektive zu geben
    • Bildungs- und Ausbildungsprojekte, um Menschen eine Zukunft und somit Hoffnung zu geben
    • Die Förderung des fairen Handels, fairer Beziehungen und Arbeitsbedingungen

    Positivkriterien

    Die Beurteilung der sozialen und ökologischen Leistung erfolgt anhand von ca. 100  ausgewählten und gewichteten Kriterien. Kategorien sind hier Mitarbeiter und Zulieferer, Gesellschaft und Produktverantwortung, Unternehmensführung und Ethik, das Umweltmanagement, Produkte und Dienstleistungen sowie die Öko-Effizienz. Im Hinblick auf Corporate Responsibility werden geprüft:

    aus ökonomischer Sicht:

    ob die Gewinnerzielung im Einklang steht mit

    • Gewinnen, die auf Basis langfristiger Produktions- und Investitionsstrategien, statt in kurzfristiger Gewinnmaximierung erwirtschaftet werden
    • die Erfüllung elementarer Bedürfnisse (z.B. Versorgung mit Trinkwasser) nicht gefährdet wird
    • Gewinne nicht auf Korruption oder auf Kartell- und anderen Rechtsverstößen beruhen (Fairness in Wirtschaftsbeziehungen)

    aus ökologischer Sicht:

    ob die Gewinnerzielung im Einklang steht mit

    • Maßnahmen zur Minimierung des Umweltrisikos
    • Steigerung der Ressourcenproduktivität
    • Investition in erneuerbare Ressourcen
    • Wiedergewinnung und Wiederverwertung verbrauchter Stoffe
    • Vermeidung umweltschädlicher Materialien
    • Reduktion des Energieverbrauchs und der Schadstoff-Emissionen (einschl. CO2)
    • Funktionsfähigkeit globaler und lokaler Ökosysteme (z.B. Regenwälder, Meere)

    aus sozialer und kultureller Sicht:

    ob die Gewinnerzielung im Einklang steht mit der Entwicklung des „Humankapitals“, d.h. Übernahme von Verantwortung für die Mitarbeiter im Hinblick auf

    • Arbeitsplätze / Arbeitsplatzsicherheit
    • Arbeitszeit (Standards der ILO, International Labour Organisation)
    • Entlohnung (Altersvorsorge, Ausnutzung von Lohngefällen im Ausland, unbezahlte Arbeit etc.)
    • der Mitbestimmung
    • Humanisierung der Arbeitsbedingungen / Personalentwicklung
    • Angebote der Aus- und Weiterbildung
    • Förderung selbstverantwortlichen Arbeitens, operationalisiert z.B. über die Entwicklung der Beschäftigungsbilanz im Unternehmen, Maßnahmen zur sozialen Abfederung von Entlassungen, Modelle zur Flexibilisierung der Arbeitszeit und besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie (Work-Life Balance)
    • Vereinbarkeit von Beruf und Familie / Sozialeinrichtungen (z.B. Kinderbetreuung)
    • Respekt vor der Verschiedenheit des Einzelnen

    Bewertung von Ländern

    Die Bewertung der sozialen und umweltlichen Leistung erfolgt anhand von ca. 100 ausgewählten und gewichteten Kriterien. Kategorien sind hier Institutionen, Politik, Erhalt des Ökosystems, Regulierung der Umweltbelastungen, soziales Engagement, soziale Bedingungen und die Situation der aktuellen Infrastruktur.

    In Hinblick auf die Umwelt (Umweltverträglichkeit) werden geprüft:

    Institutionen und Politik

    • Institutionen (z.B. Umweltministerien)
    • Politisches Programm (z.B. nationaler Umweltreport,
      Pariser Klimaschutzabkommen)
    • Beteiligung an internationalen Verträgen
      (z.B. Konvention über die biologische Vielfalt)

    Umweltbestand (=Ökosystem)

    • Boden und Landnutzung (z.B. Naturschutzgebiete, Forstgebiete)
    • Wasser (Wasserressourcen)
    • Biodiversität (z.B. Säugetierarten, Reptilien, Fische, Pflanzen)

    Umweltbelastungen

    • Bodenbelastung (Landwirtschaft, Städte und bebaute Gebiete)
    • Wasserbelastung
    • Biodiversität (bedrohte Tier- und Pflanzenarten)
    • Luftemissionen (z.B. Treibhausgase)
    • Energie
    • Abfall (z.B. Nuklear-Abfall, Gift-Müll)

    In Hinblick auf soziale und Governance-Aspekte werden geprüft:

    Institutionen und Politik

    • Politisches System und Grundrechte (z.B. freie Wahlen, Versammlungsrecht, Religionsfreiheit)
    • Beteiligung an internationalen Verträgen
      (z.B. Konventionen der ILO (International Labour Organisation), Konvention der UN)
    • Politische Stabilität (z.B. bewaffnete Konflikte, Terrorismus)
    • Staatshaushalt (z.B. Ausgaben für Entwicklungshilfe)
    • Nicht-staatliche Organisationen

    Soziale Bedingungen

    • Gleichberechtigung (z.B. Chancengleichheit
      in Bildung und Politik)
    • Gesundheit
    • Bildung
    • Arbeit und Einkommen (z.B. Arbeitslosigkeit, Einkommensverteilung)
    • Sicherheit
    • Bevölkerungsentwicklung

    Infrastruktur

    • Grundlegende Infrastruktur (z.B. Zugang zu Trinkwasser)
    • Medizinische Einrichtungen
    • Bildungseinrichtungen
    • Zugang zu Informationen

    Ausschlusskriterien

    Bewertung von Unternehmen

    Unabhängig von der Beurteilung der Positivkriterien, werden Unternehmen ausgeschlossen, die in bestimmten kontroversen Geschäftsfeldern tätig sind. Beispielhaft seien hier die Kriterien Rüstung, Embryonenforschung, Biozidherstellung etc. genannt. Außerdem werden Unternehmen ausgeschlossen, die ethisch kontroverse Geschäftspraktiken wie z.B. Arbeitsrechtsverletzungen, ausbeuterische Kinderarbeit, Bilanzfälschung, Korruption etc. betreiben. 

    Kriterien, die zum Ausschluss von Unternehmen führen, die in bestimmten ethisch kontroversen Geschäftsfeldern tätig sind bzw. bestimmte ethisch kontroverse Geschäftspraktiken verfolgen:

    Zu den kontroversen Geschäftspraktiken zählen:

    • Menschenrechtskontroversen Als Verstoß gilt, wenn die Normen, Prinzipien und Standards zum Schutz der Menschenrechte nachweislich oder mutmaßlich missbraucht werden. Die Bewertung richtet sich nach den bill of human rights und den UN-Leitprinzipien für Witschaft und Menschenrecht.
    • Arbeitsrechtkontroversen Als Verstoß gilt, wenn die Normen, Prinzipien und Standards zum Schutz von Arbeitnehmern in Unternehmen und deren Zuliferern nachweislich oder mutmaßlich missbraucht werden. Die Bewertung richtet sich nach den Arbeitsnormen der internationalen Arbeitsorganisation und den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrecht. Es werden folgende Themen abgedeckt: Versammlungsfreiheit, Zwangsarbeit, Kinderarbeit und Diskriminerung.
    • Kontroverses Umweltverhalten Als Verstoß gilt, wenn die Normen, Prinzipien und Standards zum Schutz der Umwelt nachweislich oder mutmaßlich missbraucht werden. Die Bewertung richtet sich nach den Prinzipien der besten verfügbaren Technik (BVT), den internationalen Umweltgesetzgebungen mit Unterstützung von IUCN, UNESCO sowie für bedrohte Arten von CITES.
    • Kontroverse Wirtschaftspraktiken Kontroverse Wirtschaftspraktiken liegen insbesondere dann vor, wenn ein Unternehmen in seinem Einflussbereich allgemein anerkannte Normen, Prinzipien und Standards zur Sicherstellung fairen Wirtschaftsverhaltens nachweislich oder mutmaßlich in erheblichem Maße missachtet. Konkret werden die Themen
      Korruption und Bilanzierung abgedeckt.

    Zu den kontroversen Geschäftsfeldern zählen:

    • Atomenergie Erfasst werden die Umsatzanteile eines Unternehmens im Bezug auf die Produktion von Atomenergie, Uran sowie Kernkomponenten von Atomkraftwerken.
    • Euthanasie Erfasst wird die Beteiligung an aktiver Sterbehilfe, unabhängig der durch die Aktivitäten generierten Einnahmen.
    • Gewaltverherrlichende Videospiele Erfasst wird die Produktion von Videospielen, die Gewalt verherrlichen und die virtuelle Ausübung realistischer Tötungsszenarien und/oder unmenschlicher, grausamer Gewaltakte gegen Menschen fokussiert.
    • Glücksspiel Erfasst wird das Anbieten von Glücksspielaktivitäten, unterschieden nach besonders kontroversen und sonstigen Formen des Glücksspiels.
    • Grüne Gentechnik Erfasst wird der vom Unternehmen erzielte Umsatz durch die Produktion gentechnisch veränderter Pflanzen und Tiere.
    • Massentierhaltung Erfasst wird der Betrieb von Massentierhaltung zum Zweck der Lebensmittelherstellung.
    • Pestizide Erfasst wird die Produktion von Pestiziden, die laut WHO als sehr gefährlich einzustufen sind.
    • Pornographie Erfasst wird insbesondere die verunglimpfende und erniedrigende Darstellung von Individuen bzw. sexuellen Handlungen.
    • Rüstung Erfasst werden Waffen(-systeme) sowie sonstige Rüstungsgüter, die speziell für militärische Anwendungen entwickelt wurden.
    • Stammzellenforschung Erfasst wird die Durchführung von Forschungen mit menschlichen embryonalen Stammzellen.
    • Tabak Erfasst werden alle Arten von Tabakprodukten. Unterschieden wird nach Produzenten und Händlern sowie Endprodukten und Bestandteilen.
    • Tierversuche Erfasst werden neue wissenschaftliche Experimente mit lebenden Tieren, die von Unternehmen durchgeführt oder in Auftrag gegeben werden.
    • Fossil Fuel Screening Erfasst werden diverse Aspekte der Wertschöpfungskette der fossilen Brennstoffe Kohle, Erdöl und Erdgas sowie Hochvolumen-Fracking und Ölsande.

    Bewertung von Ländern

    Folgende Zustände und Aktivitäten eines Landes erachten wir als ethisch besonders kontrovers und führen zu einem Ausschluss aus einem Investment. Beispielhaft seien hier die Kriterien Arbeitsrechtsverletzungen, Atomenergie, Atomwaffenbesitz, totalitäres Regime, Euthanasie, Geldwäsche, Kinderarbeit, Verstoß gegen den Klimaschutz, Korruption, Menschenrechtsverletzungen, Rüstungsbudget, sowie Länder, die die Todesstrafe weiter ausführen.

    Folgende Zustände und Aktivitäten eines Landes werden als ethisch besonders kontrovers betrachtet:

    • Arbeitsrechtsverletzungen Als Kontroverse gilt, wenn die Arbeitsbedingungen in einem Land insbesondere in Bezug auf Mindestlöhne, Arbeitszeiten und Sicherheit & Gesundheit besonders schlecht sind.
    • Atomenergie Als Verstoß gilt, wenn die Arbeitsbedingungen in einem Land insbesondere in Bezug auf Mindestlöhne, Arbeitszeiten und Sicherheit und Gesundheit besonders niedrig sind.
    • Atomwaffenbesitz Als Kontroverse gilt, wenn der Anteil von Atomenergie am Primärenergieverbrauch eines Landes 10% oder höher ist, sofern kein Beschluss zum Atomausstieg oder ein Moratorium für den Bau neuer Atomkraftwerke vorliegt.
    • Autoritäres Regime Als Kontroverse gilt, wenn ein Land laut Freedom House als „nicht frei“ eingestuft wird.
    • Biodiversität Als Kontroverse gilt, wenn ein Land das Übereinkommen über biologische Vielfalt nicht ratifiziert hat.
    • Euthanasie Als Kontroverse gilt, wenn in einem Land die aktive Sterbehilfe für todkranke Menschen legalisiert ist.
    • Geldwäsche Als Kontroverse gilt, wenn ein Land laut der Financial Action Task Force on Money Laundering der OECD als nicht kooperativ eingestuft wird.
    • Kinderarbeit Als Kontroverse gilt, wenn in einem Land die Beschäftigung von Kindern weit verbreitet ist.
    • Klimaschutz Als kontroverse gilt, wenn ein Land das Kyoto Protocol to the United Nations Framework Convention on Climate Change nicht ratifiziert hat.
    • Korruption Als Kontroverse gilt, wenn ein Land in dem von Transparency International aufgestellten Korruptionsindex einen Wert von unter 50 erreicht (Skala von 0 bis 100).
    • Menschenrechtsverletzungen Als Kontroverse gilt, wenn in einem Land die Menschenrechte massiv eingeschränkt sind, beispielsweise bzgl. politischer Willkür, Folter, Privatsphäre, Bewegungsfreiheit, Religionsfreiheit.
    • Rüstungsbudget Als Kontroverse gilt, wenn ein Land ein Militärbudget von mehr als 3% des BIP aufweist.
    • Todesstrafe Als Kontroverse gilt, wenn in einem Land die Todesstrafe laut amnesty international nicht gänzlich abgeschafft wurde.

    Profitieren Sie von Vermögenswirksamen Leistungen (VL)

    Bei einem VL-Vertrag handelt es sich um eine Anlage nach dem Vermögensbildungsgesetz. Arbeitnehmerinnen, Auszubildende, Beamte, Richterinnen oder Soldaten können vom Arbeitgeber bis zu 40 Euro im Monat erhalten. Grundsätzlich schließen Sie einen VL-Vertrag ab und legen Ihrem Arbeitgeber eine Bestätigung darüber vor. Der Arbeitgeber zahlt dann den mit dem Anbieter festgelegten Betrag in den Vertrag ein. Sollte er weniger Vermögenswirksame Leistungen zahlen, können Sie die Differenz selbst zuzahlen.
    Wir empfehlen für die Nutzung ihrer VL Sparpläne in nachhaltig-ökologische Investmentfonds. Hierfür erhalten Sie vom Staat zusätzlich 20 Prozent (maximal 80 Euro im Jahr), wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen weniger als 20.000 Euro jährlich beträgt – bei Ehepaaren sind es 40.000 Euro. Die maximal 80 Euro im Jahr sind bei einer Anlage von jährlich 400 Euro oder monatlich etwa 33 Euro erreicht. Für Eheleute gelten die doppelten Summen.
    VL-Verträge laufen in der Regel sieben Jahre – sechs davon sind Jahre mit Einzahlungen, das siebte ist ein Ruhejahr. Nach sieben Jahren können Sie sich das Kapital auszahlen lassen.

    Wichtige rechtliche Hinweise

    Wir stellen Ihnen auf unserer Internetseite verschiedene Informationen zu Investmentfonds zur Verfügung. Diese sind weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Fondsanteilen noch eine Anlageberatung oder sonstige Empfehlung. Diese Informationen sollen Ihnen bei der Entscheidungsfindung helfen, können aber eine individuelle Beratung nicht ersetzen. Bevor Sie von den Inhalten Gebrauch machen, sollten Sie eingehend prüfen, ob die Informationen für Ihre Zwecke geeignet sind und mit Ihren individuellen Zielen vereinbar sind. Risikohinweis: Eine Anlage in Investmentfonds bietet nicht nur Chancen, sondern unterliegt trotz breiter Streuung und einem umsichtigen Management regelmäßig auch Risiken, über die Sie u.a. der Verkaufsprospekt informiert.

    Die Grundlage für den Kauf von Fondsanteilen sollte immer der jeweils gültige Verkaufsprospekt in Verbindung mit dem aktuellen Rechenschafts- und/oder Halbjahresbericht sein. Diese Unterlagen stehen Ihnen unter dem Menupunkt download als pdf-Datei in deutscher Sprache zur Verfügung. Auf Wunsch erhalten Sie diese in gedruckter Form in deutscher Sprache von uns. Alle Unterlagen erhalten Sie auch direkt bei den im jeweiligen Verkaufsprospekt genannten Zahlstellen, Vertriebsstellen und Verwaltungsgesellschaften.

    Die Informationen richten sich nicht an natürliche und juristische Personen, deren Wohn- bzw. Geschäftssitz einer ausländischen Rechtsordnung unterliegt, die für die Verbreitung derartiger Informationen Beschränkungen vorsieht, insbesondere nicht für US-amerikanische Staatsbürger oder Personen mit Wohnsitz bzw. ständigem Aufenthalt in den USA bestimmt.