Verkehrs-Rechtsschutz

Wer zu Fuß, mit dem Fahrrad oder dem Auto unterwegs ist, kennt die Situation gut: ein Verkehrsteilnehmer nimmt mir die Vorfahrt, eine Unachtsamkeit führt zu einem Sach- oder schlimmer zu einem Personenschaden. Dann ist es sehr beruhigend, neben einer Haftpflichtversicherung auch eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung zu haben.

Pluspunkte

  • Sehr gute Versicherungsbedingungen
  • Unbegrenzte Deckungssumme im Geltungsbereich Europa (weltweit 100.000 Euro)
  • Verzicht auf Wartezeiten
  • Flexible Selbstbehaltsstufen wählbar
  • Günstiger Beitrag

Verkehrs-Rechtsschutz Versicherungsformen

Alle Fahrzeuge der Familie zu einem Beitrag. Der optimale Versicherungsschutz im Verkehrsbereich für Sie, Ihren Lebenspartner und Ihre Kinder. Volljährige, ledige Kinder sind bis zur Aufnahme einer dauerhaften Berufstätigkeit versichert. Versicherungsschutz besteht als Eigentümer aller zugelassenen Fahrzeuge zu Lande, sowie bei jeder Form der Teilnahme am Straßenverkehr – auch als Fahrer fremder Fahrzeuge.

oder

Alle KFZ des Versicherungsnehmers zu einem Beitrag. Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer als Eigentümer aller auf ihn zugelassenen Fahrzeuge zu Lande. Bei der Teilnahme am Straßenverkehr – auch als Fahrer fremder Fahrzeuge – sind nicht nur Sie als Versicherungsnehmer, sondern auch Ihr Lebenspartner und Ihre Kinder – volljährige, ledige Kinder bis zur Aufnahme einer dauerhaften Berufstätigkeit – versichert.

Verkehrs-Rechtsschutz Vorteile

  • Keine Wartezeiten
  • Weltweiter Versicherungsschutz
  • Ohne zeitliche Beschränkung bei Reisen
  • Übernahme von Anwalts-, Gutachter- und Gerichtskosten, auch Kosten des technischen Privatgutachtens in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie bei Streitigkeiten aus Kauf- oder Reparaturverträgen
  • Versicherungsschutz als Fahrer fremder Fahrzeuge
  • „Großer Fußgänger-Rechtsschutz“ auch für Ehe-/ Lebenspartner und Kinder, d.h. unter anderem Versicherungsschutz im Freizeitbereich als Fahrgast, Fußgänger und als sonstiger Teilnehmer am öffentlichen Verkehr

Schadenbeispiele

  • Sie werden unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt. An Ihrem PKW entsteht ein Sachschaden i. H. von 5.000,- €. Sie wurden leicht verletzt und möchten beim Unfallverursacher auch Schmerzensgeldansprüche geltend machen.
  • Bei einem Gebrauchtwarenhändler haben Sie für 25.000,- € einen PKW gekauft. Nach kurzer Zeit stellt sich ein Motorschaden heraus, der schon zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhanden gewesen ist. Daher verlangen Sie die Rückabwicklung des Kaufvertrages.
  • Sie sollen bei „Rot“ über die Ampel gefahren sein. Nun droht Ihnen ein Fahrverbot.

Wir beantworten gerne Ihre Fragen 
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Erstinformation

Wir sind Versicherungsmakler gemäß §34d der Gewerbeordnung, hier finden Sie unsere Erstinformation.

Notrufnummer

24 Notrufnummer für VCD-Schutzbrief Kunden:
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