PROTRIP – Die Reiseversicherung für Au-pairs, Sprachschüler und andere Langzeitreisende

Für Ihren geplanten Aufenthalt im Ausland brauchen Sie eine sinnvolle Reiseversicherung. Die Versicherung PROTRIP ist genau auf die Bedürfnisse von Reisenden zugeschnitten, die sich für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren im Ausland aufhalten möchten. PROTRIP bietet Ihnen acht Alternativen, aus denen Sie Ihre Reiseversicherung auswählen können. Typische PROTRIP-Versicherte sind zum Beispiel Au-pairs, Sprachschüler, Studenten, Praktikanten sowie nicht entsandte Arbeitnehmer im Ausland und Langzeiturlauber. Wir empfehlen PROTRIP auch für Work & Travel Aufenthalte.

Ihre Vorteile – Pluspunkte von PROTRIP 

  • Umfangreiche Leistungen
  • Weltweit Versicherungsschutz
  • Wahlweise mit oder ohne Selbstbehalt abschließbar. Keine Summenbegrenzung im ambulanten und stationären Bereich sowie bei akuter Zahnbehandlung.
  • Die Erstfeststellung psychischer Leiden ist mitversichert.
  • Versicherungsschutz in Deutschland bei Unterbrechung des Auslandsaufenthaltes.
  • Versicherungsbestätigung in Deutsch und Englisch
  • 24-Stunden-Notrufnummer
  • Einfache Verlängerung der Versicherung bei Verlängerung des Auslandsaufenthaltes (maximal fünf Jahre).
  • Einfache Stornierung und schnelle Rücküberweisung von zuviel gezahlten Beiträgen bei vorzeitiger Rückkehr (ohne Berechnung einer Bearbeitungsgebühr).

Hier finden Sie die häufigsten Fragen zum Coronavirus.

Ist eine Ansteckung mit dem Coronavirus versichert?
Fieber, Husten, Anzeichen einer Corona-Infektion? Sie können beruhigt sein. Angst vor hohen Arztkosten müssen Sie mit dem Versicherungsschutz von PROTRIP-WORLD/PROTRIP nicht haben. Die medizinische Behandlung der Coronavirus-Infektion ist versichert. Außerdem beinhaltet PROTRIP bis zu 90 Tage Nachleistung für Behandlungskosten, sollten Sie aufgrund der Infektion gezwungen sein, länger im Ausland zu bleiben. Bei PROTRIP-WORLD ist diese Nachleistung unbegrenzt.

Werden Quarantänekosten von der Auslandskrankenversicherung übernommen?
Quarantänekosten werden nicht von der Auslandskrankenversicherung übernommen. Oft wird die Quarantäne als vorsorgliche Schutzmaßnahme verordnet. Hierbei handelt es sich nicht um eine medizinisch notwendige Heilbehandlung. Wenn Sie während der Quarantäne an dem Coronavirus erkranken, ist die Behandlung selbstverständlich versichert.

Ich kann meine Reise aufgrund des Coronavirus nicht antreten. Ist eine Stornierung der Versicherung möglich?
Wir bieten Ihnen kulanterweise an, die Versicherung zu stornieren, wenn das Auswärtige Amt ein Ausreiseverbot verhängt hat. Auch wenn Sie aufgrund der aktuellen Krankheitswelle den Reisezeitraum ändern möchten, ist eine Verschiebung möglich. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

PROTRIP Versicherung leicht gemacht

Diese Versicherung ist konzipiert für Personen, die sich für ein bis zwei Jahre im Ausland aufhalten möchten. Dabei ist es unerheblich, ob Sie privat oder geschäftlich auf Reisen gehen. PROTRIP empfiehlt sich für Au-pairs, Sprachschüler, Studenten, Praktikanten und Berufstätige genauso wie für Langzeiturlauber.

Die Versicherung muss vor Beginn der Auslandsreise und für die gesamte Reisedauer (maximal fünf Jahre) abgeschlossen werden. Teile eines Auslandsaufenthaltes können nicht versichert werden. Das Höchstalter für diese Versicherung beträgt 69 Jahre.

Geltungsbereich ist das Ausland. Als Ausland gelten alle Länder, in denen die versicherte Person keinen ständigen Wohnsitz unterhält und zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auch nicht ihren überwiegenden Aufenthalt hat. Bei einer Vertragsdauer von mindestens sechs Monaten besteht während einer Unterbrechung des Auslandsaufenthaltes für einen maximal vierwöchigen Heimataufenthalt Versicherungsschutz.

Beiträge (in €)

Bei PROTRIP haben Sie die Wahl: Sie können die Versicherung als reine Auslandskrankenversicherung abschließen oder sie durch ein ergänzendes Paket aus Privathaftpflicht-, Unfall- und Assistanceversicherung zu einem Rundumschutz erweitern. Zudem können Sie die Versicherung mit oder ohne Selbstbehalt abschließen.

Monatsbeiträge für Reisen weltweit ohne USA/Kanada:
ProtripMit SelbstbehaltOhne Selbstbehalt
Personen bis 29 Jahre28,9034,10
ab dem 19. Monat48,9054,10
Personen bis 69 Jahre67,9074,10
ab dem 19. Monat117,90124,10
Monatsbeiträge für Reisen weltweit mit USA/Kanada:
Protrip USMit SelbstbehaltOhne Selbstbehalt
Personen bis 29 Jahre58,9066,10
ab dem 19. Monat78,9086,10
Personen bis 69 Jahre137,90144,10
ab dem 19. Monat187,90194,10
Ergänzung (Haftpflicht-, Unfall- und Assistanceversicherung)
Monatlich 4,50

Alle Beiträge werden monatlich und in Euro abgerechnet.

Leistungen im Überblick

Auslandskrankenversicherung
Ambulante ärztliche Heilbehandlung

Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln

Stationäre Heilbehandlung einschließlich Operationen

Schmerzstillende Zahnbehandlung sowie einfache Reparaturen von Zahnersatz

Unfallbedingter Zahnersatz 80 % bis 2.500 €

Erstfeststellung psychischer Leiden bis 2.000 €

Ärztlich verordnete Krankentransporte

Medizinisch sinnvoller Rücktransport ohne Summenbegrenzung

90 Tage Nachleistung bei Verlängerung des Auslandsaufenthaltes aus medizinischen Gründen

Reisekostenzuschuss an Angehörige bei stationärem Aufenthalt der versicherten Person über 14 Tage Dauer bis zu 500 €

Bestattungskosten im Ausland bis 10.000 € oder Kosten der Überführung an den ständigen Wohnsitz der versicherten Person bis 25.000 €

Vorerkrankungen, sofern bei planmäßiger Durchführung der Reise mit einer Behandlung nicht zu rechnen war

Schutz im Heimatland bei Unterbrechung des Auslandsaufenthalts

Weltweiter Versicherungsschutz auch in Ländern, für die vom Auswärtigen Amt eine Reisewarnung ausgesprochen wurde

Selbstbehalt je Versicherungsfall (sofern Variante mit Selbstbehalt gewählt)50,-
Haftpflichtversicherung - sofern vereinbart -
Privathaftpflichtversicherung inklusive "Berufs"-Haftpflicht für Au-pairs, pauschal für Personen- und/oder Sachschädenbis 1.000.000€
Sachschäden am unbeweglichen Eigentum der Gastfamiliebis 1.000.000€
Mietsachschädenbis 100.000€
Haftpflichtschäden, die in Ausführung einer Praktikumstätigkeit verursacht werdenbis 10.000€
Selbstbehalt bei Haftpflichtschäden pro Schadensfall100€
Unfallversicherung - sofern vereinbart -
Kapitalzahlung bei Unfalltod10.000€
Invaliditätssumme30.000€
Invaliditätsstaffel350 %
Kapitalzahlung bei 100 % Unfallinvalidität105.000€
Bergungskosten25.000€
Unfallbedingte kosmetische Operationen10.000€
Assistanceversicherung - sofern vereinbart -
Hilfe bei Verlust von Reisezahlungsmitteln

Hilfe bei Verlust von Dokumenten

Hilfe bei Strafverfolgungsmaßnahmen

Heimreise im Notfall

Anreise Vertrauensperson im Notfall pro Schadensfall bis zu einem Betrag von max.4.000€

 

Wir beantworten gerne Ihre Fragen 
0228 9 85 85 85

Mo bis Do: 9 – 16 Uhr
Fr: 9 – 13 Uhr

Persönliche Beratung

Wir beraten Sie gerne - ab sofort auch persönlich in unserem Büro, Obere Wilhelmstraße 32, 53225 Bonn
Je nach individueller Terminvereinbarung: Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 16:00 Uhr, Freitag von 9:00 bis 13:00 Uhr. So finden Sie zu uns: Wegbeschreibung

Erstinformation

Wir sind Versicherungsmakler gemäß §34d der Gewerbeordnung, hier finden Sie unsere Erstinformation.

Notrufnummer

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(+49) 228-9 654 230

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