Für Ihren geplanten Aufenthalt im Ausland brauchen Sie eine sinnvolle Reiseversicherung. Die Versicherung PROTRIP ist genau auf die Bedürfnisse von Reisenden zugeschnitten, die sich für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren im Ausland aufhalten möchten. PROTRIP bietet Ihnen acht Alternativen, aus denen Sie Ihre Reiseversicherung auswählen können. Typische PROTRIP-Versicherte sind zum Beispiel Au-pairs, Sprachschüler, Studenten, Praktikanten sowie nicht entsandte Arbeitnehmer im Ausland und Langzeiturlauber. Wir empfehlen PROTRIP auch für Work & Travel Aufenthalte.
Ist eine Ansteckung mit dem Coronavirus versichert?
Fieber, Husten, Anzeichen einer Corona-Infektion? Sie können beruhigt sein. Angst vor hohen Arztkosten müssen Sie mit dem Versicherungsschutz von PROTRIP-WORLD/PROTRIP nicht haben. Die medizinische Behandlung der Coronavirus-Infektion ist versichert. Außerdem beinhaltet PROTRIP bis zu 90 Tage Nachleistung für Behandlungskosten, sollten Sie aufgrund der Infektion gezwungen sein, länger im Ausland zu bleiben. Bei PROTRIP-WORLD ist diese Nachleistung unbegrenzt.
Werden Quarantänekosten von der Auslandskrankenversicherung übernommen?
Quarantänekosten werden nicht von der Auslandskrankenversicherung übernommen. Oft wird die Quarantäne als vorsorgliche Schutzmaßnahme verordnet. Hierbei handelt es sich nicht um eine medizinisch notwendige Heilbehandlung. Wenn Sie während der Quarantäne an dem Coronavirus erkranken, ist die Behandlung selbstverständlich versichert.
Ich kann meine Reise aufgrund des Coronavirus nicht antreten. Ist eine Stornierung der Versicherung möglich?
Wir bieten Ihnen kulanterweise an, die Versicherung zu stornieren, wenn das Auswärtige Amt ein Ausreiseverbot verhängt hat. Auch wenn Sie aufgrund der aktuellen Krankheitswelle den Reisezeitraum ändern möchten, ist eine Verschiebung möglich. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Diese Versicherung ist konzipiert für Personen, die sich für ein bis zwei Jahre im Ausland aufhalten möchten. Dabei ist es unerheblich, ob Sie privat oder geschäftlich auf Reisen gehen. PROTRIP empfiehlt sich für Au-pairs, Sprachschüler, Studenten, Praktikanten und Berufstätige genauso wie für Langzeiturlauber.
Die Versicherung muss vor Beginn der Auslandsreise und für die gesamte Reisedauer (maximal fünf Jahre) abgeschlossen werden. Teile eines Auslandsaufenthaltes können nicht versichert werden. Das Höchstalter für diese Versicherung beträgt 69 Jahre.
Geltungsbereich ist das Ausland. Als Ausland gelten alle Länder, in denen die versicherte Person keinen ständigen Wohnsitz unterhält und zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auch nicht ihren überwiegenden Aufenthalt hat. Bei einer Vertragsdauer von mindestens sechs Monaten besteht während einer Unterbrechung des Auslandsaufenthaltes für einen maximal vierwöchigen Heimataufenthalt Versicherungsschutz.
Bei PROTRIP haben Sie die Wahl: Sie können die Versicherung als reine Auslandskrankenversicherung abschließen oder sie durch ein ergänzendes Paket aus Privathaftpflicht-, Unfall- und Assistanceversicherung zu einem Rundumschutz erweitern. Zudem können Sie die Versicherung mit oder ohne Selbstbehalt abschließen.
Protrip | Mit Selbstbehalt | Ohne Selbstbehalt |
---|---|---|
Personen bis 29 Jahre | 28,90 | 34,10 |
ab dem 19. Monat | 48,90 | 54,10 |
Personen bis 69 Jahre | 67,90 | 74,10 |
ab dem 19. Monat | 117,90 | 124,10 |
Protrip US | Mit Selbstbehalt | Ohne Selbstbehalt |
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Personen bis 29 Jahre | 58,90 | 66,10 |
ab dem 19. Monat | 78,90 | 86,10 |
Personen bis 69 Jahre | 137,90 | 144,10 |
ab dem 19. Monat | 187,90 | 194,10 |
Monatlich | 4,50 |
Alle Beiträge werden monatlich und in Euro abgerechnet.
Ambulante ärztliche Heilbehandlung | ✓ |
Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln | ✓ |
Stationäre Heilbehandlung einschließlich Operationen | ✓ |
Schmerzstillende Zahnbehandlung sowie einfache Reparaturen von Zahnersatz | ✓ |
Unfallbedingter Zahnersatz 80 % bis 2.500 € | ✓ |
Erstfeststellung psychischer Leiden bis 2.000 € | ✓ |
Ärztlich verordnete Krankentransporte | ✓ |
Medizinisch sinnvoller Rücktransport ohne Summenbegrenzung | ✓ |
90 Tage Nachleistung bei Verlängerung des Auslandsaufenthaltes aus medizinischen Gründen | ✓ |
Reisekostenzuschuss an Angehörige bei stationärem Aufenthalt der versicherten Person über 14 Tage Dauer bis zu 500 € | ✓ |
Bestattungskosten im Ausland bis 10.000 € oder Kosten der Überführung an den ständigen Wohnsitz der versicherten Person bis 25.000 € | ✓ |
Vorerkrankungen, sofern bei planmäßiger Durchführung der Reise mit einer Behandlung nicht zu rechnen war | ✓ |
Schutz im Heimatland bei Unterbrechung des Auslandsaufenthalts | ✓ |
Weltweiter Versicherungsschutz auch in Ländern, für die vom Auswärtigen Amt eine Reisewarnung ausgesprochen wurde | ✓ |
Selbstbehalt je Versicherungsfall (sofern Variante mit Selbstbehalt gewählt) | 50,- |
Privathaftpflichtversicherung inklusive "Berufs"-Haftpflicht für Au-pairs, pauschal für Personen- und/oder Sachschäden | bis 1.000.000€ |
Sachschäden am unbeweglichen Eigentum der Gastfamilie | bis 1.000.000€ |
Mietsachschäden | bis 100.000€ |
Haftpflichtschäden, die in Ausführung einer Praktikumstätigkeit verursacht werden | bis 10.000€ |
Selbstbehalt bei Haftpflichtschäden pro Schadensfall | 100€ |
Kapitalzahlung bei Unfalltod | 10.000€ |
Invaliditätssumme | 30.000€ |
Invaliditätsstaffel | 350 % |
Kapitalzahlung bei 100 % Unfallinvalidität | 105.000€ |
Bergungskosten | 25.000€ |
Unfallbedingte kosmetische Operationen | 10.000€ |
Hilfe bei Verlust von Reisezahlungsmitteln | ✓ |
Hilfe bei Verlust von Dokumenten | ✓ |
Hilfe bei Strafverfolgungsmaßnahmen | ✓ |
Heimreise im Notfall | ✓ |
Anreise Vertrauensperson im Notfall pro Schadensfall bis zu einem Betrag von max. | 4.000€ |